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Zünfte und Gewerbefreiheit Die Ton- und Lehmvorkommen des Vortaunus wurden schon in römischer Zeit ausgebeutet und verarbeitet. Am bekanntesten sind die vom römischen Militär an der Mündung der Nidda bei Höchst und Nied betriebenen Ziegeleien. 1914 wurde im Westen von Friedrichsdorf ein römischer Töpferofen ausgegraben. Bis ins 19. und 20. Jahrhundert arbeiteten in einer Reihe von Orten vor dem Taunuskamm Häfnereien, Ziegelhütten und industrielle Ziegeleien. Die bekanntesten Häfnerorte waren Seulberg, Friedrichsdorf, Bad Homburg v. d. H., Oberursel, Münster, Kelkheim und Hofheim. In Köppern, Kirdorf, Oberstedten, Münster, Seulberg, Mammolshain, Schwalbach und besonders Oberhöchstadt gingen Ziegler ihrem Handwerk nach, das sich im 19. Jahrhundert zum über den Vortaunus verbreiteten Industriezweig entwickelte. Burgholzhausen v. d. H. (früher Holzhausen) war an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert Standort einer Kachelmacherfamilie und ansonsten Sitz von Zieglern. Karl Baumerth, der sich mit den bis 1866 zu Hessen-Homburg gehörigen Standorten und Oberursel befaßt hat, nennt 1994 erstmals Kronberg als Häfnerort. Die Häfner und Ziegler in der ab 1622 eigenständigen Landgrafschaft Hessen-Homburg waren ortsweise ab 1613 zu Zünften vereinigt. Häfner waren eher zünftig organisiert als Ziegler. Diese Organisationsform war für Ziegler in der Regel unüblich. Die Häfner, auch Eulner genannt, und Ziegler in Köppern erhielten am 21. Mai 1613 von Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt (1596-1626) eine bereits 1617 erneuerte Zunftordnung, die 1653 und 1680 von Hessen-Homburg novelliert bzw. bestätigt wurde. Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg (1681-1708) stellte 1684 den Zieglern von Köppern und 1687 den Hafnern und Zieglern von Seulberg und Oberstedten Zunftbriefe aus. In der Urkunde von 1687 für Seulberg ist die Rede von Artikeln von 1660 und 1672. Nach Jahren der Stagnation des Zunftlebens gab es nach 1760 Bestrebungen zu einer Revision der Zunftordnungen und einer gemeinsamen Zunft der Häfner und Ziegler in Hessen-Homburg, die jedoch scheiterte, weil die Ziegler in der Regel keiner Zunft angehörten. 1771 wurde die Seulberger Zunftordnung revidiert. In Seulberg wurde 1847 letztmalig gebrannt und die zunächst fortbestehende Zunft 1876 formell abgewickelt. In der reichsritterschaftlichen Herrschaft Kronberg, die außer der Stadt Kronberg die Dörfer Eschborn und Niederhöchstadt umfasste, stellte Graf Kraft Adolf Otto von Kronberg am 12. Oktober 1679 den Schlossern, Büchsen-, Uhr- und Windenmachern, Sporern (Hersteller von Sporen), Schreinern, Schmieden, Wagnern, Kupferschmieden, Häfnern und Schäftern (Hersteller von Gewehrschäften) eine gemeinsame Zunfturkunde aus und regelte allgemeine Dinge der Zunft. Der Mainzer Kurfürst Philipp von Eitz (1732-1743) erneuerte nach dem Übergang der Landesherrschaft auf Kurmainz nach dem Ein wesentlicher Bestandteil aller Zunftordnungen war der Schutz der Zunftmitglieder vor auswärtiger Konkurrenz. Die mitgliederstarke Häfnerzunft im kurmainzischen Ober-Roden regte im Sommer 1797 an, fremden Hafnern in den Ämtern und Oberämtern Aschaffenburg, Starkenburg, Höchst und Vilbel das Verkaufen von nur 200 Stück je Jahrmarkt zu gestatten und das übliche Hausieren ganz zu verbieten. Die Landesregierung unternahm eine Umfrage, für die Ergebnisse aus den Amtsvogteien Eppstein, Hofheim und Oberursel vorliegen und die Aufschluß über die Versorgung der Bevölkerung mit Häfnerware geben. Die Einwohner der Amtsvogtei Eppstein deckten ihren Bedarf in Kelkheim, Münster und Lorsbach (hessen-darmstädtischer Anteil an der Herrschaft Eppstein), wo jeweils ein Häfner ansässig war, so daß kein fremdes Geschirr eingeführt werden mußte. Der Verkündung der Gewerbefreiheit in Nassau folgte die Vergabe von Gewerbekonzessionen. Das entsprechende Amtsbuch ist für das Amt Königstein erhalten, nicht jedoch für das Amt Höchst. Für Kronberg führt es die Häfner Christian Bauer, Philipp Hitzel und Christian Löhnung (1834) auf, für Kelkheim Rasso Rainer Wwe. und Jost Sachs (1819 Ziegler, 1823 Häfner), für Mammolshain die Ziegler Anton und Peter Anton Sachs (1823), für Niederhöchstadt den Ziegelbrenner Johannes Schatz (1839) und den Backsteinpraktikanten Lehno Steinfeld (1845), für Oberhöchstadt die Ziegler Philipp Scherer, Philipp Flach, Peter Sachs Wwe., Johannes Haub, Jeremias Hettmann, Peter Sachs, Gottfried Sachs und Johann Sachs, für Oberursel die Häfner Johann Schläfer Wwe. und Joseph Schläfer sowie die Geschirrhändler Peter Dinges (1823) und Johann Gabel (1845) und für Schwalbach den Ziegler Adam Henrich. Ein weiteres wichtiges Element der nassauischen Reformpolitik war die 1809 begonnene Steuerreform und die 1811 eingeführte klassifizierte Gewerbesteuer, der alle Einkommen aus Arbeit und Handel unterworfen waren und deren Höhe von der Anzahl der Gesellen, Zugtiere, Webstühle, Töpferscheiben und Brände bei den Kalkbrennern und damit von der Betriebsgröße abhing. Grundlage der Gewerbesteuer waren die jährlich neu aufgestellten Gewerbesteuerkataster, die eine hervorragende Quelle zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der einzelnen Orte bilden, sofern sie noch erhalten sind. In einigen Orten der nassauischen Ämter Höchst und Königstein waren im 19. Jahrhundert Häfner und Ziegler tätig. Weil sich in deren Öfen auch Baukalk brennen ließ, überschnitten sich die Berufsbilder. 1833 arbeiteten im Amt Höchst je fünf Häfner, Ziegler und Kalkbrenner; Standorte von Ziegelhütten waren Hofheim und Münster mit zwei Ziegelhütten. Im Amt Königstein wurden deutlich mehr Ziegel gebrannt, insbesondere in Oberhöchstadt mit sechs Ziegelhütten, aber auch in Schwalbach mit zwei Ziegelhütten sowie Kelkheim und Mammolshain mit je einer. 1851 waren es im Amt Höchst je fünf Häfner und Kalkbrenner sowie sechs Ziegelbrenner, von denen letztere in drei Ziegelhütten in Münster, zwei in Hofheim und einer in Schwanheim arbeiteten. Im Amt Königstein wurden drei Häfner, ein Kalkbrenner und zehn Ziegler erfaßt. Die Ziegelhütten verteilten sich auf Oberhöchstadt (6), Schwalbach (2) sowie Kelkheim, Mammolshain und Niederhöchstadt (Ziegelbrennerei mit Kalkofen). Aus den Jahren 1851 und 1853 sind landesweite Gewerbestatistiken erhalten und geben genauere Auskunft über die Häfner im nassauischen Taunus, die sich auf Münster (3 Meister und 1 Gehilfe) sowie Hofheim, Kriftel und Sindlingen verteilten. Die Häfner des Amtes Königstein verteilten sich auf Kronberg (1), Kelkheim (2 Meister und 4 Gehilfen) und Oberursel (1 Meister); im Amt Usingen war kein Häfner ansässig. Im Jahr danach schwankte nur die Anzahl der Gehilfen in Hofheim, Münster und Kelkheim. Die Statistik für 1861 ist nur aus Höchst erhalten. In Hofheim wurde ein Meister mit einem 1 Gehilfen erfaßt und in Sindlingen ein Meister, während es in Mü Als im 17. Jahrhundert die Fayence- und im 18. Jahrhundert vereinzelt auch die Porzellanproduktion im Untermaingebiet in einer Reihe von Orten Fuß faßte, wurden von Kurmainz in Höchst mit dem Schwerpunkt der Herstellung von hochwertigem P Aus: |