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Anerkennung bringt Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten: Die Anerkennung als Weltkulturerbe vergrößert nicht nur die Touristenströme. Sie bringt auch Pflichten mit sich. So wurde der Kölner Dom, der 1996 von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt wurde, im Juli 2004 in die „Rote Liste" des Welterbes in Gefahr aufgenommen. Grund ist die „Gefährdung der visuellen Integrität des Doms und der einzigartigen Kölner Stadtsilhouette" durch Hochhäuser, die an der dem Dom gegenüberliegenden Rheinseite geplant sind. Es wäre das erste Mal, dass die Unesco den Welterbe-Status wieder zurückzieht. Anderen Stätten stand die Aufnahme in die „Rote Liste" auch schon kurz bevor, etwa den Schlössern und Parks von Potsdam-Sanssouci. Ein Einkaufszentrum sollte den freien Blick auf das Ensemble beeinträchtigen. Unesco: Die 1945 gegründete Unesco (United Nations Education, Science and Culture Organisation) hat sich den Schutz von Kulturgütern zur Aufgabe gestellt. 1954 verabschiedete sie die „Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten", 1972 das „Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt", das 178 Staaten unterzeichnet haben. Ein zwischenstaatliches Komitee mit Experten aus 21 Ländern prüft jährlich, welche der von den Nationalkommissionen der einzelnen Länder vorgeschlagenen Stätten die Kriterien erfüllen, um in die Welterbe-Liste aufgenommen zu werden. Konsequenzen: Direkte Zahlungen sind mit der Aufnahme in die Liste nicht verbunden. Die touristische Nutzung soll mögliche finanzielle Mängel ausgleichen, was auch Gefahren mit sich bringt. Weitere Unesco-Programme: 1992 wird ein Programm zum Erhalt des dokumentarischen Erbes der Menschheit ins Leben gerufen. „Memory of the World" (das Gedächtnis der Menschheit) soll dazu beitragen, dokumentarische Zeugnisse wie Bücher, Handschriften, Partituren, Bild-, Ton- und Filmdokumente aus Archiven, Bibliotheken, Museen und anderen Kultureinrichtungen zu sichern und allgemein zugänglich zu machen. In Hessen wurden Mitte Juni 2005 die Märchen-Handschriften der Brüder Grimm im Museum Kassel zum Weltdokumentenerbe ernannt. 2001 wird eine „Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser" verabschiedet. Jüngste Aktivitäten zielen auf das durch die Globalisierung besonders gefährdete immaterielle Kulturerbe: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, darstellende Künste, Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken. Die Staaten verpflichten sich, ihren Schutz zu gewährleisten. In Kraft konnte die Konvention noch nicht treten. Von den für die Ratifizierung notwendigen 30 Mitgliedstaaten haben bisher erst acht unterschrieben. jur
DER LIMES Funktion: Schutz vor Germanen, Kontrolle des Handels und der Passage |