Dokumentation:
Formular zur Ankündigung der Deportation

Das nachstehende Formular mußte die Jüdische Gemeinde Frankfurt a.M. am
7.6.42 auf Befehl der Gestapo verschicken.

    Herrn/Frau/Fräulein
 

    Auf behördliche Anordnung setzen wir Sie davon in Kenntnis, daß Sie sich ab Mittwoch, den 10. Juni 1942, vormittags 8 Uhr zur Abwanderung in Ihrer Wohnung bereitzuhalten haben, und behändigen Ihnen hiermit die von Ihnen vor Ihrer Abwanderung auszufüllende Vermögenserklärung. Mit der Zustellung der Vermögenserklärung ist Ihr gesamtes Vermögen als beschlagnahmt anzusehen. Demgemäß haben Sie sich jeder Verfügung über dasselbe zu enthalten; insbesondere ist es Ihnen strengstens untersagt, irgendwelche in Ihrem Besitz befindlichen Gegenstände zu verschenken, zu verkaufen oder einem anderen in Verwahrung zu geben.

    Bei Verstößen gegen vorstehendes Verfügungsverbot sowie bei unrichtiger oder mangelhafter Ausfüllung der Vermögenserklärung drohen strenge staatspolizeiliche Maßnahmen.

    Vor Ausfüllung der Vermögenserklärung haben Sie gemäß behördlicher Anordnung einen Sonderbeitrag in Höhe von mindestens 25% Ihres Barvermögens - d. h. Ihres Bargeldes und Ihrer Barguthaben bei Banken oder Sparkassen (z.B. Kontokorrent-Guthaben, Festgeldkonten, Sparguthaben pp.), nicht aber von Ihrem Wertpapiervermögen und sonstigen Vermögen - an die unterzeichnete Zweigstelle der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zu leisten. Zu diesem Zwecke haben Sie das Formular - Anlage 1-entsprechend auszufüllen und bis spätestens Montag, den 8. d. M., 14 Uhr zur Abholung durch einen Beauftragten von uns bereitzuhalten. Wer nicht mehr als RM 50 - an Bargeld und Barguthaben pro Person besitzt, ist von der Zahlung dieses Sonderbeitrages befreit und hat uns hiervon schriftlich Kenntnis zu geben.

    An Bargeld darf jede Person nicht mehr als RM 50 - mitnehmen. Die Mitnahme eines höheren Betrages ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen schärfste staatspolizeiliche Maßnahmen.

    Die Mitnahme von Devisen, Wertpapieren, Sparkassenbüchern oder sonstigen Wertsachen, insbesondere von Gold- und Silbersachen aller Art ist strengstens verboten. Zugelassen ist lediglich die Mitnahme eines Eheringes für die verheiratete Person. Die Wertgegenstände, welche nicht mitgenommen werden dürfen, sind in einem festen Umschlag oder Beutel unter Beifügung eines Verzeichnisses zu verwahren und in der Wohnung zurückzulassen.

    Die Mitnahme warmer Kleidung, desgleichen festen Schuhwerks, wird dringend empfohlen. An Gepäck können Sie mitnehmen:

    1. einen nicht zu großen und nicht zu schweren Handkoffer oder Rucksack, der nur das unbedingt Notwendige enthalten soll. Die Mitnahme von großem Gepäck ist verboten.

    2. einen Brotbeutel oder eine Handtasche mit Reiseverpflegung für drei Tage sowie Eßgeschirr, Löffel und Trinkbecher, jedoch kein Messer. Reiseverpflegung nicht im Handkoffer unterbringen!

    Etwa noch in Ihrem Besitz befindliche Fahrräder, Schreibmaschinen, Photoapparate und Ferngläser sind bis Dienstag, den 9.d. M., mittags nur Friedrichstraße 29 abzuliefern. Sollten Sie aus zwingenden Gründen nicht in der Lage sein, Ihr Fahrrad bis dahin an der angegebenen Stelle abzuliefern, so haben Sie uns dies bis Montag, den 8.d. M., nachmittags 14 Uhr bei der unterzeichneten Jüdischen Kultusvereinigung zu melden, damit das Fahrrad am Dienstag, den 9.d. M., ab 8 Uhr vormittags bei Ihnen abgeholt werden kann. Die abzuliefernden Gegenstände sind nicht in die Vermögenserklärung mit aufzunehmen.

    Die Lebensmittelkarten sind von Ihnen beim Verlassen Ihrer Wohnung mitzunehmen und erst später auf Weisung abzuliefern.

 

Aus:
SoZ 5.2008, S. 10, ergänzt durch
http://www.zug-der-erinnerung.eu/material/deportationsankuendigung.html