Eine Frau aus Kriftel wird als Hexe angeklagt Zu den schrecklichsten Geschehnissen früherer Zeiten gehören unzweifelhaft die Hexenprozesse. Der Aberglaube war der Grund, weshalb es zu solchen Exzessen kam. In allen Bevölkerungsschichten (Volk, Adel, Geistlichkeit) war der Glaube verbreitet, daß übersinnliche Mächte ständig bestrebt waren, Gewalt über Leib und Seele der Menschen zu erhalten. Insofern wurde jede Naturkatastrophe, ja selbst persönlich erlittenes Unglück, der Einwirkung finsterer Mächte zugeschrieben. Man glaubte, daß sich die Dämonen zur Ausübung ihrer Werke bestimmter Menschen bedienten, die sich ihnen verschworen hatten, nämlich den Hexen. Deshalb setzte man alles daran, die Hexen aufzuspüren und zu vernichten. In Deutschland erreichten die Hexenprozesse ihren Höhepunkt zwischen 1580 und 1630. Schon in dem von der Inquisition im Jahre 1487 verfaßten Hexenhammer sind die verschiedenen Formen des Hexenglaubens und der Zaubereidelikte zusammengefaßt. Anstelle der Anklage und Beweisführung genügte die Denunziation, um ein Verfahren von Amts wegen in Gang zu setzen. Ab 1532 wurde nach der von Kaiser Karl V. eingeführten „Carolina", dem ersten allgemeinen deutschen Strafgesetzbuch mit Strafprozeßordnung, geurteilt. Die hierin vorgesehenen grausamen Strafen erscheinen uns heute barbarisch und sind wahrscheinlich nur aus dem Zeitgeist erklärbar. Gütliches und peinliches Verhör Im Staatsarchiv Würzburg, Bestand Aschaffenburger Archivreste, Signatur 360/X, befinden sich Unterlagen über Hexenprozesse, die in unserer Gegend stattfanden. Hierin ist auch ein Protokoll über die der Hexerei angeklagte Bippen Merg von Kriftel enthalten, gelegentlich auch Bippin Mergen genannt. Die Akte trägt die Überschrift: „Prottocoll gütlicher und peynlicher Aussag in Hexerey und zauberisch wesen, so uff beurhteil. Churfl. Mainzischer weltlicher Herren Räthe und unseres gepieterich Hn. Ammptmans beschehn". Das gütliche Verhör war die erste Vernehmung einer verdächtigen Person. Wurde kein Geständnis abgelegt, folgte das peinliche Verhör, worunter die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten zu verstehen ist. Da es in Hexenprozessen immer um „Haut, Haar, Hals und Kragen" ging, d.h. um Leben und Tod, war jeder Rechtsgang der örtlichen Gerichte an die Zustimmung und Weisung des Mainzer Gerichtes, genannt die „Mainzer weltlichen Räte" gebunden. Diese alleine konnten Verhaftungen, Verhöre und Folterungen anordnen und mußten auch die Urteile bestätigen. Der Kurfürst war zwar oberster Gerichtsherr, hatte aber seine Rechte auf die Mainzer weltlichen Räte übertragen. Er selbst nahm nur das Gnadenrecht wahr. Die Verhandlung gegen Bippen Merg fand in Hofheim statt. Als Gerichtspersonen werden der Hofheimer Amtskeller Georg Bardt, die Schöffen Hans Westenberger, Hans Schnell und der Gerichtsschreiber Georg Wolff genannt. Sie wurde am 13. Dezember des Jahres 1600 gütlich verhört. Ohne Einzelheiten zu nennen, ist lediglich festgehalten, daß Bippen alle Anschuldigungen abgestritten habe. Am 28. Dezember des gleichen Jahres folgte dann das peinliche Verhör. Auf Befehl der Mainzer weltlichen Räte wurde der Beschuldigten zunächst der Scharfrichter vorgestellt. Zum Zwecke der Einschüchterung war es üblich, daß dieser den Beklagten seine Folterinstrumente zeigte, deren Gebrauch erklärte und die Qualen, die diese verursachten, ausführlich beschrieb. Der Gerichtsschreiber protokollierte, daß Bippen Merg bei Vorstellung des Scharfrichters mit gräßlicher Gebärde um sich schaute und so tat, als ob sie weinen müßte, aber es seien keine Tränen gekommen. Es war Vorschrift, auf das Verhalten der Beschuldigten zu achten, also auch auf Gesichtsausdruck und Gebärden und dies genauestens im Protokoll festzuhalten. Aus dem dann folgenden Verhör ist im wesentlichen zu entnehmen, daß Bippen zusammen mit ihrer Mutter bereits 15 Jahre zuvor wegen Hexerei angeklagt gewesen war. Beide hatten damals fliehen können. Sie gestand, daß sie „in einem bösen Geschrei gewesen waren", was wohl bedeutet, daß sie schlecht angesehen waren. Weiterhin gestand sie, daß ihr ein Engel im Schlaf erschienen sei und daß sie große Furcht gehabt hätte. Mehr war aus ihr nicht herauszubringen. Sie beteuerte, wenn sie etwas wüßte, würde sie es aussagen, aber sie hätte nichts Böses getan. Aussagen unter Einwirkung der Folter. Da das Gericht mit den bisherigen Aussagen nicht zufrieden war, trat nun der Scharfrichter in Aktion. Bippen Merg wurde „schwebend aufgezogen". Der Angeklagten wurden die Hände auf den Rücken gebunden und ein Seil daran befestigt. Daran wurde sie an einer an der Decke befindlichen Winde in die Höhe gezogen, so daß die Arme ausgerenkt über dem Kopf standen. Genügte auch dies nicht zu einem Geständnis, so wurden noch Gewichte an den Füßen befestigt. Die in der „Carolina" genannten Schwerpunkte für Hexenverbrechen waren Gotteslästerung und Religionsfrevel (z.B. Teufelspakt), Homosexualität, Sodomie und Ehebruch, insbesondere Teufelsbuhlschaft und geschlechtlicher Verkehr mit Dämonen. Als weitere Verbrechen galten schadenstiftende Zauberei, Hexentanz, Hexenflug und Tierverwandlung. Zu diesen für uns heute unvorstellbaren Tatbeständen wurden die Angeklagten befragt, und man versuchte, sie zu einem Geständnis zu bewegen. War dies freiwillig nicht möglich, so wurde das Geständnis erpreßt. So geschah es auch in der Verhandlung gegen Bippen Merg. Unter den Qualen der Folter gestand Bippen nun alles, was die Richter von ihr wissen wollten. Der Engel, der ihr nachts erschienen war, sei ihr Buhl (teuflischer Liebhaber) gewesen. Dieser hieß Fedderwisch, sei schwarz gekleidet gewesen und habe ihr Angst eingeflößt. Zuerst hätte sie sich in des Theisen Hof mit ihm vereinigt. Dann habe sie ihm in einem Garten, nahe dem Hof Hedekam gelegen, seinen Willen getan; ebenso in der Stube ihres Hauses am Lichttag um 12 Uhr, als ihr Mann in der Scheuer gedroschen habe. Das Ganze habe vor etwa 9 Jahren begonnen. Damals sei sie von der Frau des Theis Baum namens Greta und deren Mutter, die Möllerin von Hattersheim genannt, zum Teufelspakt überredet worden. Vor den beiden Frauen und deren Buhl namens Strohbotz, welcher auch zugegen gewesen sei, hätte sie Gott und den Heiligen ab- und dem Teufel zugeschworen. Auf dem Hochfeld habe sie ihren eigenen Buhl namens Fedderwisch bekommen. Kaufhaus der Stadt Hofheim, 1529 erbaut (später Rathaus). Hier wurde Bippen Merg im Jahre 1600 in der Kaufhausstube gefangengehalten. Er sei schwarz, doch hübscher Gestalt gewesen und hätte einen Hut mit schwarzen Federn aufgehabt. Er hätte sie umarmt und ihr versprochen, daß er ihr viel Geld geben würde. Sie hätte auch zwei Gold-Gulden von ihm erhalten, diese in die Truhe geworfen, aber später nicht wiedergefunden. Auch alle weiteren Fragen beantwortete Bippen ganz im Sinne des Gerichtes. So berichtete sie von Hexentänzen, die auf einem Platz nahe des Marxheimer Waldes stattgefunden hätten. Ein ihr Unbekannter habe dort auf einer Sackpfeife gespielt und sie hätten mit ihren Buhlen getanzt. Zu den Hexentänzen sei sie stets auf einem schwarzen Bock durch die Luft geflogen. Der Bock habe immer bei der Krifteler Linde bereitgestanden. Das Gericht legte besonderen Wert darauf, die Namen weiterer Beteiligter zu erfahren. Neben der bereits beschuldigten Greta Baum und deren Mutter bezichtigte sie Clesen Hansen Michels Frau der Teilnahme am Hexentanz. Schließlich beschuldigte sich Bippen noch eines Mordes. Weil Jacob Kausen ihr einen gepachteten Weinberg aufkündigte, habe ihr Buhl gesagt, sie solle den Kausen umbringen. Deshalb habe sie ihn mit Hilfe der inzwischen verstorbenen Nikolausen Hansen Frau nachts im Schlaf erstickt. Bippen Merg klagt weitere Personen der Hexerei an Nach diesen Aussagen wurde die Angeklagte auf ihr inständiges Bitten hin von der Folter befreit. Die weitere Verhandlung fand dann in den Kaufhausstuben statt. Dort muß sie auch gefangengehalten worden sein, denn sie sagte, daß vergangenen Abend um 8 Uhr ihr Buhl in menschlicher Gestalt zu ihr in das Kaufhaus gekommen sei. Dieser habe ihr mitgeteilt, daß ihr der Scharfrichter bevorstehen und es ihr übel ergehen würde. Der Wächter vor ihrer Tür habe wohl etwas gehört und sie gefragt, „Wes Teuffels vorhand", und sie habe geantwortet, „Ey nichts". Bippen Merg muß sich inzwischen mit ihrem Schicksal abgefunden haben. Statt auf der Kaufhausstube zu widerrufen, bestätigte sie nochmals die Richtigkeit aller bisherigen Aussagen. Sie beschuldigte nun eine Reihe weiterer Personen der Hexerei. So seien bei Hexentänzen, die auf dem „Caßern" (untergegangener Hof bei Diedenbergen) als auch bei den Wacholderhecken unweit des Hofheimer Waldes bei Hausen stattfanden, folgende Personen gewesen: Michel Benders Frau Eva, Michel Bests Frau Anna, Theis Baums Frau Margrethe, Walter Leichers Frau Margrethe, Lorenz Glitzen Frau von Hofheim und Johann Hengels Frau Eis aus Hattersheim, genannt die Möllerin. Bippen beschuldigte die Möllerin in besonderer Weise, indem sie behauptete, diese sei die Anführerin der Hexen gewesen. Weiterhin beschuldigte Bippen einige Personen, die bereits verstorben waren: die Holzheuserin, Michel Franz, des Blinden Frau und die Schlorhensen. Bippen klagte die verstorbene Schlorhensen an, sie habe die Pferde des Theis Baum und Heinrich Achenbach umgebracht. Außerdem hätte sie ihr eigenes Kind an den Füßen gelähmt. Konfrontation mit Eis Hengels aus Hattersheim Els, genannt die Möllerin von Hattersheim, war besonders beschuldigt worden. Daher wurde diese am 8. Januar 1601 Bippen Merg gegenübergestellt. Der Gerichtsschreiber notierte, daß Bippen der Möllerin alle Anschuldigungen „rund unter Aug" vorgeworfen habe: Sie sei eine Zauberin, sei zum Tanz auf dem Bock gefahren gekommen und sei ihr Hauptmann. Die beiden Frauen müssen verfeindet gewesen sein, denn sie beschuldigten sich gegenseitig der unwahrscheinlichsten Dinge, und jede behauptete von der anderen, die Unwahrheit zu sagen. Die Möllerin gab an, sie habe die Bippen schon lange im Verdacht gehabt, eine Hexe zu sein. Bippen versuchte, den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen damit zu bekräftigen, indem sie behauptete, sterben zu wollen, wenn sie die Unwahrheit sagen würde. Die Möllerin war eine wohlhabende Frau, die offenbar auch vorteilhaft ausgesehen hat, denn Bippen hielt ihr vor, sie habe sich schön gemacht und wisse wohl selbst am besten, warum sie dies getan hätte. Vielleicht hatte sie die Befürchtung, daß die Richter der gutaussehenden Frau eher Glauben schenken würden als ihr. Immer wieder beteuerte Bippen, daß die Möllerin und deren Tochter Greta Baum an Hexentänzen teilgenommen hätten, darunter auch an Hexenversammlungen bei den Krautgärten unter der Krifteler Linde. Die Linde lag damals noch außerhalb des Ortes und war im Halbkreis von Krautgärten umgeben. Der Gerichtsschreiber notierte genauestens das Aussehen der Möllerin während der Konfrontation. Sie hätte ständig mit großen Augen um sich gesehen, aber nicht geweint. Die Anschuldigungen der Bippen gingen schließlich so weit, daß sie der Möllerin vorhielt, sie solle an ihre Seele denken und alles eingestehen. Sie freue sich, daß endlich die Stunde gekommen sei, wo die Wahrheit ans Licht komme und verhoffe, damit Gott im Himmel ein Wohlgefallen zu tun. Beiläufig wird erwähnt, daß Bippen auch Kinder hatte. Sie bat das Gericht, trotz der von ihr begangenen schlimmen Taten, es ihren Kindern an nichts fehlen zu lassen. Sie wolle dann willig sterben. Konfrontation mit Greta Baum Anschließend wurde Bippen auch mit Greta Baum konfrontiert. Es wird ausdrücklich erwähnt, daß die beiden „Aug in Aug" gegenübergestellt wurden. Bippen hielt ihr vor, daß sie wegen ihr und ihrer Mutter in dieses Elend geraten sei. Schließlich hätten sie beide sie die Hexerei gelehrt und ihr den Buhl gegeben. Was die Möllerin anbelangt, so hätte Greta sich doch selbst oft mit ihrer Mutter gezankt und sie Hexe und Zauberin genannt. Sie würde dies nicht aus Haß sagen, sondern der Wahrheit wegen. Greta stritt alles ab und hielt Bippen vor, diese habe ihr Pferd umgebracht. Bippen antwortete, da sie selbst eine Zauberin sei, habe sie ihr Pferd wohl selbst umgebracht. Greta und ihre Mutter hätten viel Böses getan und würden andere Leute hierfür verantwortlich machen. Sie selbst hätte sich lange geweigert, die Wahrheit zu sagen. Sie hätte vier Wochen dazu gebraucht und auch Greta solle die Wahrheit bekennen. Zum Schluß beschwor Bippen nochmals das Gericht, daß sie die Wahrheit gesagt hätte. Sie wolle hierauf stehen, sterben und die Hl. Kommunion nehmen. Für alle ihre Sünden wolle sie büßen und bitte Gott für alle ihre Missetaten um Verzeihung. Sie hoffe, daß die Wahrheit an den Tag komme und das ganze Hofheimer Land erfahre, daß Greta und deren Mutter sie in dieses Unglück gebracht hätten. Strafe Bippen Merg hatte eine Reihe von Vergehen gestanden, die mit dem Tod bestraft wurden. Insbesondere bedeuteten hexische Sittlichkeitsdelikte und Majestätsbeleidigung Gottes den Tod auf dem Scheiterhaufen. Zwar ist ein Urteil nicht auffindbar, trotzdem ist an dem Ausgang nicht zu zweifeln. Ein halbes Jahr später, Mitte des Jahres 1601, fanden vier weitere Prozesse statt. Von allen Angeklagten wird Bippen der Hexerei beschuldigt, aber gleichzeitig wird in den Protokollen daraufhingewiesen, daß sie bereits hingerichtet sei. Im Prozeß gegen Eva Bender aus Kriftel wird am 30. Juli 1601 die „hingerichtete Bippen Mergen" erwähnt (Bayer. Staatsarchiv Würzburg, Aschaffenburger Archivreste 360IX). Bippen hatte ein grausames Ende gefunden. Die Opfer wurden lebendig verbrannt. Ab etwa 1614 wurden die Delinquenten zur Abkürzung der Qualen vor der Verbrennung enthauptet oder erdrosselt. Zwischen den Prozeßakten liegt eine Notiz mit der Überschrift: „Was man zur Hinrichtung einer Hexe braucht." Aufgeführt sind ein Wagen mit Wellen, fünf Wagen mit Holz, ein Bausch Stroh, ein Stützel zum Eingraben, zwei Feuerhaken." Denunzierten drohte Anklage Bippen Merg hatte mehrere Personen der Hexerei beschuldigt. Nach der damaligen Rechtsauffassung drohte diesen ebenfalls ein Gerichtsverfahren. Von den beschuldigten Kriftelern ist das Schicksal der Eva Bender bekannt. Diese wurde am 16. Juni 1601 verhaftet. Am 30. Juli legte sie ein Geständnis ab und wurde am 8. August 1601 verbrannt. Mehrere Jahre später gab ein Zeuge dieser Hinrichtung zu Protokoll, daß Eva Bender, bevor sie verbrannt wurde, aber bereits vor ihrer Hütte stand, noch eine Beschuldigung ausgesprochen habe. Dies könnte darauf hinweisen, daß sich auf dem Scheiterhaufen eine Hütte oder Verschlag befand, worin die Delinquenten gesperrt wurden, um sie den Blicken der Zuschauer zu entziehen. Ein weiterer Prozeß fand gegen Margrethe Baum statt. Außer der von Bippen Merg gegen sie vorgebrachten Anschuldigung wurde ihr auch der Tod ihres Mannes angelastet. Diesen hatte sie angeblich durch einen vergifteten Pfannkuchen ermordet. Den Ortsgeistlichen oblag gewöhnlich die Seelsorge der Inhaftierten. Der damalige Krifteler Pfarrer Johann Wagner, der sie im Gefängnis aufsuchte, teilte mit, daß sie ihm gestanden hätte, daß sie dem Gericht alles hätte sagen müssen, als sie noch einmal aufgezogen worden wäre. Margrethe gab damit zu verstehen, daß ihre Geständnisse nur durch wiederholte Anwendung der Folter erpreßt wurden. Obwohl auch in diesem Fall kein Urteil auffindbar ist, muß aufgrund der Geständnisse angenommen werden, daß auch Margrethe Baum hingerichtet wurde. Dreißig Jahre später In der Zeit des 30jährigen Krieges (1618-1648) wurden zusehends weniger Hexenprozesse geführt. Es überrascht daher, daß sich am 30. Oktober 1629 und dann nochmals am 28. Dezember 1630 zahlreiche Einwohner von Hofheim, Kriftel, Wicker, Marxheim und Astheim (Kurmainzer Exklave im hessischen Ried) über die Nachlässigkeit der Behörden bezüglich der Hexenverfolgung beschwerten. Sie verlangten eine Wiederaufnahme der Prozesse, damit die Zauberei endlich ausgerottet werde. Beigefügt waren eine Reihe von Zeugenaussagen gegen angebliche Hexen. Am 23. April 1631 reklamierte der Ausschuß zu Kriftel und Hofheim nochmals das Anliegen und verlangte eine Durchsicht der früheren Akten zur Feststellung beschuldigter Personen, die bisher nicht gerichtlich verfolgt worden wären. Hieraus ist erkennbar, daß die Hexenverfolgungen auch auf Druck bzw. Wunsch der Bevölkerung hin erfolgten. Man war so sehr dem Aberglauben verhaftet, daß offenbar immer wieder neue Opfer gefordert wurden. Doch die Zeiten hatten sich geändert. Unter dem Mainzer Kurfürsten Anselm Casimir Wambolt von Umstadt (1629-1647) begannen die Hexenprozesse zu stagnieren und hörten schließlich fast ganz auf. Dieser Kurfürst hatte die Denunziation verboten und forderte reale Beweise vor Aufnahme eines Prozesses. Sein Nachfolger, Kurfürst Johann Philipp von Schönborn (1647-1673), verbot schließlich als erster deutscher Fürst die Hexenprozesse vollständig. Literatur: Horst Heinrich Gebhard: Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz des 17. Jahrhunderts, 1989. Aus: Zwischen Main und Taunus / Jahrbuch 1995 |