Reichstagswahlen im Main-Taunus-Kreis während der Weimarer Republik
(1919-1933)

DIETER REUSCHLING

Die Revolution vom November 1918, das Ende des Ersten Weltkrieges und des Kaiserreiches führten auch zu einer grundlegenden Änderung der Parteienlandschaft und des Wahlverfahrens für den Reichstag der neuen Republik Bezogen auf den Main- Taunus-Kreis sind die Ergebnisse der Reichstagswahlen im Kaiserreich zwischen 1871 und 1918 vom Verfasser im vorhergehenden Jahrbuch des Main-Taunus-Kreises dargestellt worden. Trotz der wesentlichen Änderungen der Randbedingungen für die Wahlen lohnt es sich, die Entwicklung der Wahlergebnisse für den Reichstag auch über das Ende des Kaiserreiches hinaus zu verfolgen.
 

Neue Randbedingungen

Unter dem Eindruck der Massendemonstrationen gegen den Krieg in Berlin hatte der letzte Reichskanzler des Kaiserreiches, Prinz Max von Baden, am 9. November 1918 die Abdankung des Kaisers erklärt und den Vorsitzenden der Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) Friedrich Ebert zum Reichskanzler bestimmt. Er bildete mit zwei Vertretern der MSPD und drei Vertretern der Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) den „Rat der Volksbeauftragten" als Übergangsregierung, die auch die Regeln für die Wahl der verfassungsgebenden „Nationalversammlung" festlegte. Damit wurde das allgemeine, gleiche Wahlrecht eingeführt, das heißt die alte SPD-Forderung erfüllt, daß die Frauen das Wahlrecht bekommen. Außerdem erhielten die Soldaten und Fürsorgeempfänger das Wahlrecht und das Wahlalter wurde von 25 auf 20 Jahre heruntergesetzt. Diese Entscheidungen änderten die Zahl der Wahlberechtigten dramatisch. Statt etwa 13,4 Millionen Wahlberechtigte im Reich bei der letzten Reichstagswahl 1912 waren es bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 etwa 34,0 Millionen. Im Main-Taunus-Kreis wurden 1912 nur 10.087 gültige Stimmen abgegeben, 1919 waren es mit 23.194 deutlich mehr als doppelt so viel.

Die zweite wesentliche Änderung gegenüber den Wahlen im Kaiserreich war die Einführung des Verhältniswahlrechtes und der Listenwahl in 36 großen Wahlkreisen an Stelle der Mehrheitswahl und Persönlichkeitswahl mit direkt zu wählenden Kandidaten in 397 Reichtagswahlkreisen. Diese Änderungen hatten zum Ziel, eine gerechtere Wahl zu ermöglichen als mit dem alten Wahlrecht, das zu extremen Ungerechtigkeiten geführt hatte. Einmal wurde die Größe der Wahlkreise von 1871 bis 1912 nicht der Bevölkerungsentwicklung angepaßt, so daß am Ende die Kandidaten in den Ballungsgebieten ein Mehrfaches an Stimmen gewinnen mußten, um gewählt zu werden, als in ländlich strukturierten Gebieten. Dadurch wurde insbesondere die SPD benachteiligt. Aber auch die häufig notwendigen Stichwahlen zwischen den Direktkandidaten führten dazu, daß in der Regel die bürgerlichen und konservativen Parteien sich auf einen gemeinsamen Kandidaten einigten, um die Wahl eines SPD- Kandidaten zu verhindern. Die führte z. B. bei der Reichstagswahl 1907 dazu, daß die SPD im Reich zwar 28,9% der Stimmen errang, im Reichstag aber nur mit 10,8% der Mandate vertreten war.

Bei der Wahl zur Nationalversammlung 1919 wurde die Zahl der zu wählenden Abgeordneten je Großwahlkreis entsprechend der Einwohnerzahl festgelegt, insgesamt waren 421 Abgeordnete zu wählen. Auf den Wahlkreis Hessen-Nassau, der der preußischen Provinz gleichen Namens entsprach und zu dem auch der Main-Taunus- Kreis bzw. die vor 1928 hier bestehenden Landkreise gehörten, entfielen 15 Abgeordnete. Die Kandidatenlisten je Wahlkreis und die Reihenfolge der Kandidaten wurden von den Parteien festgelegt. Die Wähler entschieden sich für eine Partei und die von ihr vorgelegte Liste, direkt zu wählende Kandidaten wie bei den Bundestagswahlen gab es nicht. Die 15 Mandate für den Wahlkreis wurden nach den Regeln der Verhältniswahl entsprechend der Stimmenzahl für die einzelnen Listen verteilt.

In dem von der Nationalversammlung am 27. April 1920 beschlossenen Reichswahlgesetz wurde das Verhältniswahlrecht nochmals modifiziert. In jedem Wahlkreis bekam jede Partei für je 60.000 gültige Stimmen einen Abgeordnetensitz. Die verbleibenden Reststimmen wurden auf Reichsebene gesammelt und den Parteien entsprechend 60.000 Stimmen jeweils weitere Abgeordnetensitze zugeteilt. Für einen Rest von mehr als 30.000 Stimmen gab es noch einen Abgeordnetensitz. Dadurch wurde erreicht, daß praktisch keine Stimme verloren ging, die Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Parteien dem Prozentanteilen der gültigen Stimmen bei der Wahl entsprach, auch Splitterparteien eine Chance auf Mandate hatten und schließlich die Zahl der Abgeordneten im Reichstag von der Höhe der Wahlbeteiligung abhängig wurde.

Alte und neue Parteien

Die beiden einzigen Parteien, die wie im Kaiserreich auch bei den Reichstagswahlen der Weimarer Republik kandidierten, waren die SPD und das christlich-katholisch orientierte Zentrum (Zentrums-Partei - christlich-demokratische Volkspartei). Vom Zentrum spaltete sich 1920 die Bayerische Volkspartei (BVP) ab, die die Zusammenarbeit des Zentrums mit der SPD in der Weimarer Koalition ablehnte.

Die Sozialdemokraten hatten sich schon 1917 über die Frage der Bewilligung von weiteren Kriegskrediten im Reichstag gespalten. Der linke, marxistisch orientierte Flügel bildete die Unabhängige SPD (USPD), die bei den Wahlen zur Nationalversammlung und zu den Reichstagen gegen die Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) kandidierte. Aus dem Spartakusbund, der im Dezember 1918 eine sozialistische Räterepublik gewaltsam durchzusetzen versuchte, ging die Kommunistische Partei (KPD) hervor, die die parlamentarische Demokratie ebenfalls ablehnte. Als sich die USPD über die Frage des Beitritts zur Kommunistischen Internationale im Oktober 1920 spaltete, ging der linke Flügel zur KPD über. Die restliche USPD vereinigte sich im September 1922 wieder mit den Mehrheitssozialdemokraten zur Vereinigten Sozialdemokratischen Partei (VSPD), die später wieder SPD genannt wurde.

Bei den liberalen und konservativen Parteien gab es zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik keine organisatorische Kontinuität. Die liberalen bürgerlichen Parteien blieben weiterhin gespalten. Aus der linksliberalen Fortschrittlichen Volkspartei und Anhängern des linken Flügels der Nationalliberalen ging die Deutsche Demokratische Partei (DDP) mit führenden Männern wie Friedrich Naumann und Max Weber hervor. Der rechte Flügel der Nationalliberalen unter Führung von Gustav Stresemann bildete die Deutsche (liberale) Volkspartei (DVP). Die äußerste rechte Seite im Parteienspektrum belegte vor dem Auftreten der NSDAP die Deutschnationale Volkspartei (DNVP), in der sich konservative, antidemokratische und nationalistische Kräfte sammelten. Hitlers Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) war nach ihrem ersten Auftreten im Main-Taunus-Kreis bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 mit einem Stimmanteil von 0,5% (im Reich 3,0%) eine von vielen Splittergruppen. Die erste Ortsgruppe dieser Partei wurde im Oktober 1927 in Bad Soden gegründet, die nächste erst im Februar 1930 in Eppstein. In diesem Jahr feierte die NSDAP bei den Reichstagswahlen im September mit 18,7% der Stimmen (11,7% im Main-Taunus-Kreis) ihren ersten großen Erfolg.

Im Wahlrecht der Weimarer Republik gab es keine Mindestklausel für den zu erreichenden Stimmenanteil. Deshalb gab es viele kleine Parteien, die bei den Reichstagswahlen kandidierten und zeitweise auch signifikante Stimmenanteile erreichten Sie werden aber hier nur unter „Sonstige Parteien" aufgeführt, um das Gesamtbild nicht zu unübersichtlich werden zu lassen. Erwähnenswert ist unter diesen Parteien die Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei (CNBL), später Landvolkpartei (LP) genannt, die vor allem in den Gemeinden mit einem hohen Anteil von Erwerbstätigen in der Landwirtschaft bei den Reichstagswahlen 1928 und 1930 vorübergehend beträchtliche Stimmenanteile erzielte, 1928 im Main-Taunus-Kreis insgesamt 9,5% der Stimmen, 1930 noch 7,6%.

Wahlkämpfe

Die Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung fanden am 19. Januar 1919 statt, nur zwei Monate nach dem Ende des Kaiserreiches Anfang November 1918. Die Zeit war noch geprägt von der Not des Krieges, den unmittelbaren Folgen der militärischen Niederlage und des Zusammenbruchs der alten Ordnung. Das Ziel des Rates der Volksbeauftragten, die Grundlagen einer parlamentarischen Demokratie zu schaffen, wurde von linksradikalen Kräften bekämpft, die eine sozialistische Räterepublik errichten wollten. Der so genannte Spartakusaufstand in Berlin wurde Mitte Januar 1919 noch vor den Wahlen mit Hilfe der Reichswehr niedergeschlagen. In dieser schwierigen Zeit mußten sich die bestehenden Parteien neu organisieren und die neuen Parteien sich bilden. Alle Parteien mußten sich im Wahlkampf auf die neuen Wählerschichten einstellen, die durch das neue Wahlrecht, insbesondere das Frauenwahlrecht, entstanden waren. Zwei hier wiedergegebene Beispiele von Wahlaufrufen in lokalen Zeitungen, vom Januar 1919 (Zentrums-Partei) und vom Juni 1920 (SPD), zeigen, wie die Frauen als neue Wählerinnen angesprochen wurden.

Werbung des Zentrums um die Frauen

Anzeige im Höchster Kreisblatt am 10. Januar 1919

Ein fundamentaler Unterschied zu den Wahlkämpfen in der Bundesrepublik bestand vor allem in der sich von Beginn an entwickelnden Radikalisierung der politischen Auseinandersetzungen, nicht nur in verbaler Form, sondern bis hin zu gewalttätigen Formen als Straßen- oder Saalschlachten. Initiiert wurde diese Entwicklung durch die Gegner der Republik von rechts, die sich frühzeitig für Gewalt und einen denkbar gehaltenen Bürgerkrieg rüsteten und paramilitärische Verbände bildeten, die als Saalschutz und bei Demonstrationen eingesetzt wurden. Bei der NSDAP Hitlers waren es die Sturm-Abteilungen (SA) und die Schutzstaffeln (SS), bei der KPD später der Rot-Frontkämpfer-Bund. Als Gegengewicht zum Schutz der Republik bildeten die Parteien der Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP im April 1924 das „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold - Bund republikanischer Kriegsteilnehmer". Als Hitler sich nach dem Erfolg der NSDAP bei der Reichstagswahl im September 1930 mit der DNVP und Vertretern von Industrie, Banken, Militär und Großgrundbesitz zur „Harzburger Front" verbündete, schlossen sich SPD, Freie Gewerkschaften, Arbeitersportorganisationen und das Reichsbanner im November 1931 zur „Eisernen Front" zusammen.


Die zunehmende Radikalisierung gegen Ende der Weimarer Republik war aber auch eine Folge der großen wirtschaftlichen Not und der hohen Arbeitslosigkeit, insbesondere nach der Weltwirtschaftskrise 1929. Hinzu kam die Häufigkeit der Wahlen, die zur Emotionalisierung der Wahlkämpfe beitrugen. Herausragend war das Jahr 1932, in dem am 31. Juli und 6. November Reichstagswahlen stattfanden, am 13. März die Wahl des Reichspräsidenten und dazu die Stichwahl zwischen Hindenburg und Hitler am 10. April und schließlich am 24. April die Landtagswahl in Preußen.

Werbung der SPD um die Frauen

Anzeige im Anzeige-Blatt der Stadt Hofheim a. T. am 26. Mai 1920
 

In den Monaten Juli und August 1932 wurden in Deutschland über 300 Menschen bei politischen Ausschreitungen getötet und über l.200 verletzt. Auch im Main-Taunus- Kreis gab es häufiger gewalttätige Auseinandersetzungen, an denen Kommunisten, SA- Leute und Männer der Eisernen Front beteiligt waren. Zum Beispiel kam es nach einer Kundgebung der Eisernen Front am 17. April 1932 in Flörsheim, die von Kommunisten massiv gestört wurde, zu Schlägereien, bei denen es viele Verletzte und ein Todesopfer gab. Der Kommunist Georg Roppel aus Rüsselsheim wurde durch einen Messerstich tödlich verletzt, der Täter konnte nicht ermittelt werden. Die meisten Wahlveranstaltungen und Kundgebungen verliefen friedlich, erreichten aber häufig eine Mobilisierung der Wählerschaft, die heute nicht vorstellbar wäre. Im Vorfeld der Reichstagswahlen am 31. Juli 1932 veranstaltete zum Beispiel die Eiserne Front am Sonntag, dem 17. Juli auf dem Kellereiplatz in Hofheim eine zentrale Kundgebung für den Main-Taunus-Kreis mit dem SPD-Spitzenkandidaten für den Wahlkreis Hessen-Nassau, Philipp Scheidemann, an der nach dem Bericht der Freien Presse Höchst über 3.000 Menschen teilnahmen.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse werden hier für den Main-Taunus-Kreis insgesamt in seiner heutigen Gebietsabgrenzung dargestellt. Trotz der gravierenden Veränderungen in der Wählerschaft, vor allem durch das Frauenwahlrecht, gab es bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 auch im Kreis gegenüber den letzten Reichstagswahlen 1912 keine wesentlichen Veränderungen bei den Stimmanteilen der Parteien, wenn man sie nach ihrer weltanschaulichen Orientierung vergleicht. Die SPD erreichte zwar 1919 als stärkste Partei nur 39,9% der Stimmen, zusammen mit der USPD mit 6,4% aber 46,3% gegenüber 45,6% im Jahr 1912. Zweitstärkste Partei blieb das Zentrum, das seinen Anteil aber von 29,1% auf 34,9% um 5,8% steigern konnte. Die DDP erreichte als linksliberale Partei mit 11,5% etwas mehr als 1912 die Fortschrittliche Volkspartei mit 9,9% der Stimmen. Verlierer waren damals die rechten Parteien DVP (6,5%) und DNVP (0,8%), die den Stimmenanteil der Nationalliberalen (10,3%) auch zusammen nicht erreichen konnten. Sonstige Parteien (1912 noch 5,1%) erhielten 1919 praktisch keine Stimmen.

Wenn man sich fragt, welche Partei damals relativ am meisten von der Einführung des Frauenwahlrechtes profitiert hat, so ist die Antwort weitgehend eindeutig: das Zentrum. Es gab 1919 zwar noch keine Wahlanalysen im heutigen Sinn, statistische Analysen von Wahlforschern belegen aber diesen Befund, desgleichen auch ein Beispiel aus Offenbach-Bieber, weil dort außerhalb der Regel Männer und Frauen in getrennten Wahlbezirken gewählt haben. In dem vorwiegend katholischen Arbeitervorort erreichten 1919 im Männerwahlbezirk SPD und USPD zusammen 72,2%, im Frauenwahlbezirk aber nur 58%. Dagegen erhielt das Zentrum im Frauenwahlbezirk 40,2%, im Männerwahlbezirk nur 25,9% der Stimmen. Der Stimmenzuwachs des Zentrums im Main-Taunus-Kreis dürfte auch auf den Einfluß der Frauenstimmen zurück zu fuhren sein.

In der in Weimar tagenden Nationalversammlung waren die SPD mit 165 Sitzen (37,9% der Stimmen), das Zentrum mit 91 (19,7%) und die DDP mit 75 (18,6%) von insgesamt 423 Sitzen die stärksten Fraktionen. Sie bildeten die Weimarer Koalition, die die erste deutsche republikanische Verfassung schuf, aber auch die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl des ersten Reichstages am 6. Juni 1920 führte. Bei dieser Wahl verloren alle Parteien der Weimarer Koalition, am stärksten die SPD mit fast 16% der Stimmen. Gewinner waren die oppositionellen Rechtsparteien DNVP und DVP sowie die USPD, die 17,9% der Stimmen erreichte. Im neuen Reichstag und auch bei allen späteren Reichstagswahlen erhielt die Weimarer Koalition nie mehr die Mehrheit der Sitze. Das erste Kabinett unter Führung von Konstantin Fehrenbach (Zentrum) wurde von einer rein bürgerlichen Koalition aus DVP, DDP und Zentrum gebildet.

Kein Reichstag der Weimarer Republik hat die in der Verfassung vorgesehene vierjährige Dauer der Legislaturperiode erreicht. Der erste Reichstag wurde wenige Wochen vor Ablauf der Frist aufgelöst; die Neuwahl fand am 4. Mai 1924 statt. Schon am 27. Oktober wurde dieser Reichstag erneut aufgelöst, weil es keine tragfähigen Mehrheiten für eine Regierungskoalition gab. Die Neuwahlen fanden am 7. Dezember 1924 statt. Die nach der Überwindung der Inflation einsetzende Stabilisierung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse führte auch dazu, daß die nächste Wahlperiode des Reichstages fast vier Jahre dauerte, Neuwahlen fanden am 20. Mai 1928 statt. Danach wurden die Wahlperioden durch vorzeitiges Auflösen des Reichstages immer kürzer. Die wirtschaftliche und soziale Not, vor allem nach der Weltwirtschaftskrise 1929, führten zum Erstarken der rechts- und linksradikalen Parteien. Die Vielzahl der Parteien im Parlament machte es immer schwieriger, dauerhaft tragfähige Regierungsmehrheiten zu bilden. Der 5. Reichstag wurde am 14. September 1930 gewählt. Im Jahr 1932 fanden am 31. Juli und 6. November wiederum zwei Reichstagswahlen statt. Bei der ersten Wahl errang die NSDAP einen erdrutschartigen Sieg und wurde mit 230 von 608 Abgeordneten erstmals die stärkste Fraktion. Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war das Ende der Weimarer Republik besiegelt. Die letzten (achten) Reichstagswahlen am 5. März 1933 fanden unter den Vorzeichen des massiven Drucks, der Behinderung und des Terrors gegen die demokratischen Parteien und der massenhaft organisierten Propaganda für die Nationalsozialisten statt.

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Grafik 1: Reichstagswahlergebnisse im Main-Taunus-Kreis

In der Grafik l sind die prozentualen Ergebnisse der Reichstagswahlen für die Gemeinden des Main-Taunus-Kreises zusammengefaßt dargestellt. Den höchsten Stimmenanteil überhaupt erreichte die SPD 1919 bei den Wahlen zur Nationalversammlung mit 39,9%. Sie verlor bei der folgenden Reichs tags wähl 12,6%, hauptsächlich durch den Erfolg der USPD, die bei dieser Wahl 18,1% erreichte. Im November 1924 konnte sich die SPD wieder auf 36,2% stabilisieren, verlor aber danach kontinuierlich von Wahl zu Wahl und erreichte 1933 nur noch 20,5%. Dagegen blieben die Wahlanteile der meist zweitstärksten Partei im Kreis, dem Zentrum, relativ stabil zwischen dem mit 34,9% besten Ergebnis 1919 und der letzten Wahl 1933 mit 23,3%. Die DDP als dritte Partei der Weimarer Koalition hatte mit 11,5% ihr bestes Ergebnis auch 1919, verlor aber danach wie im Reich kontinuierlich Stimmenanteile bis zur Bedeutungslosigkeit (1932 nur noch 0,6%). Von den rechten Parteien erreicht die DNVP im Kreis mit maximal 6,8% (Mai 1924) deutlich weniger Stimmenanteile als im Reich, wo sie im Dezember 1924 sogar auf 20,5% kam. Die DVP war in der Entwicklung ihrer Stimmenanteile im Kreis mit der Entwicklung im Reich vergleichbar und erreicht im Mai 1924 mit 11,2% ihr bestes Ergebnis im Kreis (dagegen 13,9% 1920 im Reich); auch sie wurde ab 1932 bedeutungslos. Den ersten Erfolg auf Kreisebene erreichte die NSDAP 1930 mit 11,7%, steigerte sich im Juli 1932 auf 29,8%, bekam aber auch in der nur noch eingeschränkt freien Wahl 1933 mit 38,8% deutlich weniger als die Hälfte der Stimmen. Die linksradikale KPD erzielte auf Kreisebene im November 1932 mit 16,3% ihr bestes Ergebnis, blieb aber bei allen Wahlen um l bis 3% unter dem Ergebnis im Reich.

In der Grafik 2 ist für die drei Parteien, die im Kreis die höchsten Stimmenanteile erzielten (SPD, Zentrum und NSDAP), der Vergleich der Wahlergebnisse im Kreis (schwarze Linien) mit denen im Reich (graue Linien) dargestellt. Er zeigt klar, daß die Wahlergebnisse von SPD und Zentrum im Kreis stets deutlich über dem Gesamtergebnis im Reich lagen, beim Zentrum sogar erheblich, das heißt zwischen 19% (1919) und 12% (1933). Dagegen lagen die Erfolge der Nationalsozialisten auf Kreisebene stets deutlich unter denen im Reich.

Vergleich Kreis und Reich

Grafik 2: Vergleich der Wahlergebnisse im MTK mit den Ergebnissen im Reich

Vergleich nach Konfessionen

Grafik 3: Vergleich der vorwiegend katholischen mit den vorwiegend evangelischen Gemeinden im Main-Taunus-Kreis.

Interessant ist sicher auch, daß in der Zeit der Weimarer Republik der konfessionelle Einfluß auf die Wahlergebnisse im Kreis noch deutlich wahrnehmbar ist. Nach den Ergebnissen der Volkszählung von 1926 waren von den 53.458 Einwohnern des Main- Taunus-Kreises 61,7% katholisch und 36,6% evangelisch. Von den insgesamt 36 Gemeinden hatten 19 einen überwiegend katholischen Bevölkerungsanteil, der hier mit größer als 80% angenommen wird, und 11 Gemeinden einen überwiegend evangelischen Anteil; die restlichen 6 Gemeinden waren konfessionell gemischt.

In der Grafik 3 werden die Wahlergebnisse der drei Parteien mit den höchsten Stimmenanteilen verglichen, die sie jeweils in den überwiegend katholischen (schwarze Linien) und überwiegend evangelischen (graue Linien) Gemeinden jeweils insgesamt erzielt haben. Besonders auffällig ist der Unterschied beim Zentrum: Während diese Partei in den überwiegend katholischen Gemeinden bis zu 47,6% (1919) der Stimmen erreicht, ist sie in den überwiegend evangelischen Gemeinden mit maximal 2,3% der Stimmen nur eine Splitterpartei. Die SPD erreicht in den vorwiegend evangelischen Gemeinden durchgehend bessere Ergebnisse (maximal 16% mehr als 1919). Aber auch die NSDAP schneidet in den überwiegend evangelischen Gemeinden deutlich besser ab als in den katholischen. Man muß dabei aber berücksichtigen, daß die konfessionelle Bindung nicht allein für das Wahlverhalten bestimmend war. Das Geschlecht, das Alter, die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe wie Arbeiter, Angestellte oder Selbständige und die Arbeitslosigkeit, die am Ende der Weimarer Republik sehr hoch war, waren auch wichtige Einflußfaktoren. Auch die lokale Präsenz der Partei war von Bedeutung. 1930 erhielt die NSDAP in Bad Soden mit 23,1% und in Neuenhain mit 32,2% erstmals die meisten Stimmen in zwei Gemeinden des Kreises. In beiden Gemeinden hatten sich vorher die ersten Ortsgruppen dieser Partei gebildet.

Anmerkung

Die Wahlergebnisse für die Wahl am 4. Mai 1924 konnten für die Gemeinden Eddersheim, Diedenbergen und Wicker nicht ermittelt werden. Die dadurch nicht berücksichtigten Stimmen entsprechen etwa 6% der gültigen Stimmen im Main- Taunus-Kreis bei der im gleichen Jahr folgenden Wahl am 7. Dezember 1924.

MTK-Jahrbuch 2007 - mit freundlicher Erlaubnis der Herausgeber

Umfangreichen Quellenangaben finden Sie im Original des Aufsatzes.