Der Bromhof in Eschborn und seine adeligen Besitzer
GERHARD RAISS

Die reichsunmittelbaren Familien des Niederadels im Taunus und im Westerwald, in der Wetterau und im Rhein-Main-Lahn-Gebiet hatten sich im 16. Jahrhundert der Reichsritterschaft angeschlossen. Über ihren Kanton Mittelrhein gehörten sie bis 1806 dieser Vereinigung mit Sitz auf der Burg Friedberg (Wetterau) an.

Einer der größten Höfe Eschborns

Der Bromhof, einer der großen Eschborner Höfe, rührte her aus der ehemals kronbergischen Grundherrschaft. 1698 wurden die zuvor an Eschborner Einwohner verliehenen Ländereien durch den Reichsfreiherrn Adolph von Bettendorf wieder dem der Freien Reichsritterschaft steuerpflichtigen Besitz zugeschlagen. Der kurmainzische Hof-, Regierungs- und Revisionsrat und Doktor der Rechte Anton von Barthels erwarb den Hof 1704 käuflich. Von Barthels war erst kurz zuvor Mitglied der Reichsritterschaft geworden; er vergrößerte durch Ankäufe den Grundbesitz des Bromhofes und machte ihn zu einem wirtschaftlich rentabel arbeitenden Gutsbesitz. Er selbst lebte auf seinem stattlichen Anwesen in Okriftel, den Hof in Eschborn bewirtschaftete in seinem Auftrag ein Hofmann.

Der kinderlose von Barthels überließ den Bromhof um 1728 seinem angeheirateten Neffen und Erben, Hermann Dietrich Andree, der auch in Eschborn auf dem Gut wohnhaft wurde. Zum Hof gehörten zu dieser Zeit 240 Morgen bestes Ackerland und 6 Morgen Wiesen in Eschborn und in den umliegenden Gemarkungen Rödelheim, Schwalbach und Sossenheim. Außer 36 Morgen, die dem St. Stephansstift in Mainz zinspflichtig waren, steuerte der Rest zur Mittelrheinischen Reichsritterschaft.

Älteste Darstellung des Bromhofes in Eschborn, links im Bild die lange Hofmauer und das über die Bäume ragende spitzgiebelige Herrenhaus. Aus: J.E Morgenstern, Malerische Wanderung auf den Altkönig und einen Theil der umliegenden Gegend im Sommer 1802. Frankfurt a.M. 1803.

Der gekaufte Adelstitel

Hermann Dietrich Andree war früher, vor seiner Zeit in Eschborn, in königlich schwedischem Militärdienst und ging als Kapitän ab. Geboren wurde er um 1694, gestorben ist er am 2.5.1770 in Eschborn im Alter von 76 Jahren.

Während des österreichischen Erbfolgekrieges residierte der im Januar 1742 in Frankfurt zum Kaiser gewählte Karl VII. noch immer in seiner Krönungs-Stadt. Das Heer der Österreicher hatte Bayern und seine Residenzstadt München besetzt, und Karl wartete im Rhein-Main-Gebiet auf die Unterstützung französischer Hilfstruppen, die schließlich, 40.000 Mann stark, im August 1742 hier eintrafen. Im freien Feld zwischen Eschborn und Sossenheim lagerte ein Teil dieser Streitmacht, etwa 12.000 Mann Fußvolk mit Reiterei und Artillerie. Zahlreiche Menschen nahmen die Gelegenheit wahr und besuchten das Heerlager bei Eschborn. Auch Kaiser Karl VII. stattete den verbündeten Franzosen unter Marschall Mellebois am 23. August 1742 einen Besuch ab.

Die Nähe des Kaisers erleichterte es vielleicht, dem Besitzer des Eschborner Bromhofes Hermann Dietrich Andrée und seinem Bruder Gotthelf Wilhelm, sich einen langgehegten Wunsch zu erfüllen und beim Kaiser ein schriftliches Gesuch auf Erhebung in den erblichen Reichsadel zu stellen. Karl VII. wollte sein Stammland Bayern mit allen Mitteln zurückerobern. Dazu benötigte er große Summen Geldes. Eine Möglichkeit, zu Geld zu kommen, war, gegen eine hohe Taxe zugunsten der Reichskasse Adelsprädikate zu verleihen. Diesen Umstand machten sich die Brüder Andrée zunutze.

Die Antwort des Kaisers ließ nicht lange auf sich warten. Am 3. Oktober 1744 wurde die kaiserliche Urkunde mit Siegel in der Reichsstadt Frankfurt ausgestellt, in der die Brüder Andree nunmehr als Gotthelf Wilhelm und Hermann Dietrich von Andreae „samt allen ihren ehelichen Leibeserben und deren Erbes Erben beiderlei Geschlechts" in den erblichen Adelsstand im Range von Reichsfreiherren erhoben wurden. Mit der Adelserhebung wurde auch das schon früher von der Familie Andree geführte Wappen bestätigt.

Hermann Dietrich von Andreae lebte auf seinem Eschborner Hof und war seit etwa 1717 mit Anna Martha von Barthels verheiratet, der Tochter eines hessen-kasselschen Obristen und der Anna Sophie Homberg zu Vach, mit der er acht Kinder hatte, wovon der einzige Junge und eines der Mädchen bereits im Kindesalter verstarben. Die beiden jüngstgeborenen Töchter heirateten Männer von Adel. Marie Juliane (* 15.9.1734 Eschborn, # 12.2.1793 Eschborn) ehelichte am 6.6.1771, ein Jahr nach dem Tod ihres Vaters, den Offizier Gustav Wilhelm von Buchenröder (* 20.6.1747 Eppelsheim). Ihre Schwester Philippina Caroline (*23.10.1737 Eschborn, # 13.1.1815 Eschborn) heiratete am 17.1.1771 den Johann Samuel Freiherrn von Heyles (*8.4.1728 Bacharach, # 22.10.1798 Eschborn), Sohn des Johann Jakob von Heyles, kurpfälzischer Vasall und Burgmann, und der Anna Magdalena von Pfeddersheim.

Die beiden Schwiegersöhne des von Andreae lebten mit ihren Familien ebenfalls auf dem Eschborner Bromhof. Konfessionsmäßig gehörten sie zur reformierten Gemeinde in Neuenhain, nicht zum lutherischen Eschborn. Sie waren, da sie der Freien Reichsritterschaft angehörten,, nicht, wie die übrigen Einwohner Eschborns, Untertanen des kurmainzer Erzstiftes. Für ihren kirchlichen Alltag behalfen sie sich mit dem örtlichen Eschborner Pfarrer und gingen auch in die hiesige Kirche. Die Töchter Andreae wurden aber z.B. in Neuenhain konfirmiert, und zum häuslichen Abendmahl wurde der reformierte Pfarrer ebenfalls von dort geholt.

In anderen Fällen beriefen sich die Inhaber des Bromhofes auf ihre Abgabenfreiheit aufgrund ihres freiadeligen Status. So verweigerten sie das allen Haushaltungen in Eschborn obliegende „Schulgefälle", drei Laib Brot jährlich sowie ein Gulden für jedes ihrer im Dorf zu unterrichtenden Kinder; diese Abgaben dienten zur Besoldung des örtlichen Lehrers. Als Gegenreaktion auf die Verweigerung beschlossen die Eschborner, Schultheiß und Gericht, 1772, denen vom Bromhof kein Brot mehr aus dem Backhaus zukommen zu lassen und bei Beerdigungen das Läuten und sonstige Ehrenbezeugungen einzustellen.

In der Eschborner Kirche war auf ausdrücklichen Wunsch der freiherrlichen Familie für sie ein eigener Kirchenstuhl errichtet worden. Meist ging die Familie jedoch überhaupt nicht zum Gottesdienst, oder der Kirchenstuhl wurde nur vom Dienstpersonal des Bromhofes benutzt, was die Eschborner Kirchgänger wiederum ärgerte. Als der Pfarrer deswegen die Türe zum Kirchenstuhl abnehmen ließ, verwahrte sich Freiherr von Heyles dagegen, und es brachte dem Pfarrer „großen Rumor" ein. „Er könne sich als Freiherr einen Geistlichen wählen, den er wolle", so der Freiherr.

Am 22. Oktober 1789 endete das irdische Leben des Freiherrn Samuel von Heyles. Im Feld zwischen Rödelheim und Eschborn stürzte er des Nachts betrunken von der Anhöhe in einen Hohlweg, was ihn sein Leben kostete. Ein Eschborner Schäfer fand ihn am anderen Morgen tot auf. Von seinem Hofmann mit dem Wagen heimgeholt, wurde Samuel von Heyles am 25. Oktober 1789 auf dem Eschborner Friedhof bei der Kirche beerdigt.

Der Niedergang

Zehn Jahre später, am 15. März 1799, begibt sich die Eschbornerin Anna Maria Döll im Auftrag des Freiherrn von Buchenröder, eines der Mitbesitzer des Bromhofs, nach Friedberg. Dort, am Sitz des Direktoriums der Mittelrheinischen Reichsritterschaft, überbringt sie ein Schreiben. Darin schildert von Buchenröder seine derzeitige mißliche Situation: er zeigt an, daß die unglückliche und verworrene Lage des Bromhofes in Eschborn, dessen vierten Teil er besitze, über alle Beschreibung ginge. Ihm ermangele Geld und notdürftige Kleidung, um sein Anliegen selber vortragen zu können. Er äußert die Bitte, daß man ihm die Verpachtung des ihm gehörenden Viertels des Bromhofes gestatte.

Er berichtet von seiner Notsituation, „daß es ihm an den notwendigen Lebensmitteln für Mensch und Vieh gänzlich ermangele, daß schon im vorigen Jahr das Sommerfeld wüst und ungenutzt liegen geblieben sei, daß auch für die diesjährige Sommerfrucht kein Saatgut vorhanden sei und aus Geldmangel und fehlendem Kredit nichts gekauft werden könne. Er besitze nur noch zwei Pferde, die aber zum Ackerbau nicht genügten. Weitere könne er aus Mangel an Geld und Kredit nicht beschaffen. Infolge der vielen Forderungen seitens der Bauern drohe ihm ständig die Pfändung; die Gemeinde habe ihm bereits einen Wagen beschlagnahmt. Dazu komme noch, daß sein noch minderjähriger Sohn, der als Erbe der verstorbenen Mutter, seiner Ehefrau, der Besitzer seines Gutanteils sei, ihn schon jetzt aus dem Besitz zu verdrängen suche." Von Buchenröders Ersuchen wurde von der Reichsritterschaft prompt beantwortet und ein Bevollmächtigter umgehend nach Eschborn geschickt, damit er den von Buchenröderschen Anteil des Bromhofes bestmöglich verpachte.

Der frühere Besitzer des Hofgutes, Freiherr Hermann Dietrich von Andreae, hatte 1770 sechs Töchter als Erben hinterlassen. Die Zweitälteste von diesen war mit Dr. Johann Wilhelm Stirn verheiratet und Erbin der von Barthelschen Besitzungen in Okriftel. Sie wohnte auch dort und nicht in Eschborn.

Zwei weitere Töchter von Andreaes lebten unverehelicht auf dem Bromhof. Die fünfte Tochter war die Frau des Freiherrn von Buchenröder und besaß einen Sohn. Die sechste Tochter war die Witwe des 1789 tödlich gestürzten Freiherrn Samuel von Heyles. Sie hatte zwei Kinder, einen geisteskranken Sohn und eine Tochter, die den gräflich-wittgensteinischen Hofrat zu Höchst, Ernst Heinrich Jung, geheiratet hatte. Alle wohnten und lebten auf dem Bromhof als Eigentümer, aber ohne selbst in der Landwirtschaft zu arbeiten. Die 390 Morgen Ackerland und Wiesen des Hofes hätten wohl allen ein gesichertes Einkommen verschafft, wenn man richtig gewirtschaftet hätte; dem war aber nicht so.

So wurde am 15. Februar 1801 beim Direktorium der Reichsritterschaft in Friedberg ein Antrag eingebracht: die verwitwete Freifrau von Heyles geb. von Andreae, die beiden ledigen Fräulein von Andreae und die beiden Freiherren von Buchenröder (Vater und Sohn) baten um die Erlaubnis, daß sie etwa die Hälfte des 13 Huben (ca. 390 Morgen) umfassenden Bromhofes veräußern dürften. Die Erlaubnis zum Verkauf der Güter war erforderlich, weil sie aus dem Bestand der reichsritterschaftlichen Güter herausgenommen werden sollten. Ihr Antrag wurde abgelehnt.

Das unrühmliche Ende

Am 9. April 1804 wiederholten die Witwe Freifrau von Heyles und die beiden ledigen Schwestern von Andreae ihr Gesuch bei der Reichsritterschaft. Sie begründeten es damit, daß ihr Gut mit so vielen Schulden belastet sei, daß der Ertrag desselben kaum ausreiche, davon die Zinsen zu bezahlen, ja es bleibe so wenig übrig, daß nicht selten das liebe Brot ermangele. Daher bitten sie, ihnen zu erlauben, daß sie die Hälfte der ihnen gehörenden 270 Morgen des Gutes verkaufen dürften. Die andere Hälfte des Besitzes gehörte denen von Buchenröder. Da das Land von Eschborn einen guten Preis habe, könnten sie durch den Verkauf von 135 Morgen sämtliche Schulden abzahlen und der Rest sei hinreichend, ihre Tage sorgen- und kummerfrei durchleben zu können.

Die Reaktion aus Friedberg war, daß ein Kurator (Treuhänder) für den Bromhof bestellt wurde. Er berichtet am 17. Mai 1805 von den erschütternden Zuständen, die er vor Ort vorgefunden hatte: „Die beiden 70jährigen Fräulein von Andreae sind in den kläglichsten Umständen. Mit abgeschnittenen kahlgeschorenen Haaren traf sie der Unterzeichnete (Kurator), mit vom Alter abgestumpften Sinnen, mit Lumpen bekleidet, womit sie kaum ihre Blöße zu bedecken vermochten. Eine harte Rinde schwarzen trockenen Brotes lag als das Überbleibsel ihrer Mittagsmahlzeit vor ihnen. In einem Winkel des Zimmers verriet ein wenig Stroh und alte Lumpen ihre Lagerstätte. Kaum verständliche Worte zeugten von der Schwäche ihres Alters, welches jedoch den Wunsch zur Verbesserung ihrer Pflege und ihrer Lage nicht undeutlich ausdrückte.

Siegelabdruck von 1744 mit dem Wappen der Freiherren von Andreae (Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden 2/1278). Wappenbeschreibung siehe Anhang.

Der geisteskranke Freiherr Wilhelm Friedrich von Heyles, 33 Jahre alt, der übrigens an harte Arbeit und schlechte Kost von trocknem Brot schon eher gewohnt zu sein scheint, geht ebenfalls mit zerrissenen Kleidern umher. Schon besser gekleidet fand ich die alte Freifrau von Heyles geb. von Andreae, 68 Jahre alt, vor, und vorzüglich deren Tochtermann (Schwiegersohn), den Hofrat Jung nebst seiner Gemahlin und drei kleinen Kindern, welche gegenwärtig aber auch der größte Mangel und die bitterste Armut drücken soll."

Die Armut rührte von der großen Verschuldung des Hofes her, die bei der Heirat von Heyles Tochter mit dem Hofrat Jung nur 4.000 Gulden betragen hatte. Dann aber hatte man vom Schultheißen Wenzel von Niederursel zusätzlich ein gemeinschaftliches Kapital von 20.000 Gulden aufgenommen, dazu kamen noch zahlreiche kleine Schulden. Somit waren sie restlos überschuldet, und es fand sich keiner, der auch noch den kleinsten Kredit einräumte.

Die 1100 Gulden Pacht, die von den an die Eschborner Bauern verpachteten Äcker an die beiden ledigen Fräulein von Andreae und die Freifrau von Heyles gingen, reichten kaum zum Überleben; Zinsen und Tilgung konnten davon nicht erübrigt werden. Der eingesetzte Kurator erkannte, daß die auflaufenden Zinsen täglich größer werden und das gesamte Gut verlorengehe, so daß die alten Fräulein von Andreae sowie der geisteskranke Freiherr von Heyles schließlich Hungers sterben würden.

Als zwingende Sofortmaßnahme schlug der Kurator daher vor, daß zur Anschaffung von dringend benötigter Kleidung und Weißzeug für die alten Damen und den kranken jungen Mann sofort 100 bis 200 Gulden aufgenommen werden sollten. Alle eingehenden Pachtgelder gehen direkt an den Kurator, der für eine gerechte Verteilung sorgt. Falls die Pächter sich nicht daran halten, müssen sie von Amts wegen die doppelte Pacht zahlen; das Amt Kronberg hatte über die Einhaltung zu wachen. Ein Vertrag mit der Frau Hofrätin Jung sollte sicherstellen, daß die beiden alten Fräulein und der kranke von Heyles ernährt und gepflegt werden (Alimentations-Vertrag). Im Dorf Eschborn sollte eine Vertrauensperson beauftragt werden, dies alles zu überwachen. Ein Verkauf der Güter des Bromhofes wurde vorerst noch nicht erlaubt.

Grundriß des ehem. Bromhofes, 1871. Der Hof ist bereits geteilt und gehört den Brüdern Heinrich und Abraham Christoph. Stadtarchiv Eschborn.

Aber mit Ende der Reichsritterschaft durch die Mediatisierung 1806 änderten sich die Verhältnisse grundlegend. Wenige Jahre später waren es die Gläubiger, die zum Ausgleich für ihre immensen Forderungen den Verkauf der Äcker und Wiesen des Bromhofes durchsetzten. Das war das Ende des Bromhofes. Die adeligen Besitzer, soweit sie noch lebten, verließen Eschborn, die Ländereien verblieben den Eschborner Bauern.

Anhang:
- Wappenbeschreibung „von Andreae" (1744). Ein in der Länge nach in zwei Teile geteilter Schild, in dessen vorderer, rot- und rubin-farbener Feldung in der Mitte drei weiße oder silberfarbene Herzen, zwei über eins gesetzt, zu sehen sind.
- In der hinteren weiß- oder silberfarbenen Feldung ist ein auf einem grünen Rasen stehender, mit roter römischer Kleidung angetaner und eine Pickelhaube mit rotem Federbusch tragender, nach rechts sehender Mann zu sehen, der in seinem rechten gekrümmten Arm ein bloßes Schwert aufrecht hält, den linken Arm an die Hüfte gespreizt.
- Den Schild bedeckt ein frei adliger, blau getönter, rot gefütterter Helm, mit einem weiß und rot wechselweis gebundenen Bund. Vom Helm gehen zwei schwarze Adlerflügel aus, in deren Mitte ein nach rechts gekehrter Kranich steht, der in dem rechten Fuß, der etwas erhoben ist, einen Stein hält.
Auf jedem der Adlerflügel sind wiederum die im Schild beschriebenen drei silbernen Herzen zu sehen.

Literatur:
- Theodor Niederquell: Die Bevölkerung von Eschborn 1650-1775. Wiesbaden 1984.
- Adolf Paul: Vom Vorgestern zum Heute. Eschborn und seine Geschichte. 2. erweiterte Auflage, Oldenburg 1969.
- Eduard Grimmell u. Adalbert Brauer: Das Lehensgut Bebra und die Familie Andreas. In: Hessische Familienkunde Bd. 6 (1963), Heft 8, S. 386 ff.

Aus: Zwischen Main und Taunus / MTK-Jahrbuch 1997 – mit freundlicher Erlaubnis des Autors
24.7.05