Das Pastoreigut in Eschborn und seine Inhaber

GERHARD RAISS

Seit dem frühen Mittelalter gehörte Eschborn kirchlich zum Erzbistum Mainz. Der Propst des Mainzer Stiftes St. Peter war außerdem als Archidiakon für das Archidiakonat (Propstei) im Maingau zuständig, der von den zwei Dekanatsorten Eschborn und Mainz-Kastel aus verwaltet wurde. An der Spitze eines jeden Dekanates stand ein Erzpriester, für das Dekanat Eschborn wird er erstmals urkundlich im Jahre 1273 mit Hartmud von Eschborn erwähnt. Ein Erzpriester setzte die Geistlichen seines Bezirkes ein, visitierte die Kirchengemeinden und besaß die Disziplinargewalt über die ihm untergebenen Pfarrer. Der Sprengel des Dekanates Eschborn umfaßte in etwa das Gebiet des früheren Niddagaues, d. h. über 40 Kirchengemeinden von Seulberg bis Schwanheim, von Bornheim bis Schloßborn und Kriftel gehörten dazu.

Das Landkapitel Eschborn

Das „Landkapitel", so nannte man die Versammlung der dem Dekanat angehörenden Geistlichen, traf sich regelmäßig in Eschborn zu seinen Sitzungen. Aus diesem Grund besaß der Ort seit dem Mittelalter bis zum Brand von 1622 auch eine dreischiffige Basilika, denn bei den Sitzungen des Landkapitels mußten die Abordnungen aus allen 42 Gemeinden des Dekanats Eschborn in dieser Kirche Platz finden. Bei den Sitzungen beriet man Fragen der kirchlichen Ordnung oder aktuelle Probleme. Das Landkapitel besaß eigenes Vermögen, das von einem „Kämmerer" verwaltet wurde. In einer Urkunde vom Jahre 1367 ist z. B. der Pleban (Pfarrer) von Sulzbach in dieser Funktion bezeugt.

Die Ritter von Kronberg und das Pastoreigut

Weltlich gehörte Eschborn zum Reichslehen der Ritter von Kronberg. Sie waren es auch, die dem Mainzer Erzbischof jeweils den Pfarrer für die Pfarrei Eschborn vorschlagen durften. Sie waren die „Patronatsherren" oder „Patrone" der Eschborner Kirche mit dem Titel „Pastor", hatten die Verantwortung für das geistliche Wohl ihrer Untertanen in Eschborn und mußten dafür Sorge tragen, daß diese immer von einem Pfarrer seelsorgerisch betreut wurden. Mit dieser Funktion verbunden war allerdings auch, daß sie für den finanziellen Unterhalt des Pfarrers und die bauliche Unterhaltung des Pfarrhofes („...der Pastor hat dem Pfarrer Haus und Hof zu erhalten...") und einen Teil (1/6) des Kirchenchores der Kirche zu Eschborn aufkommen mußten. Dafür wurden sie mit den nicht unbeträchtlichen Einkünften des Eschborner Pastoreigutes entschädigt. Dieses Gut gehörte den Herren von Kronberg als Obereigentum. Es wurde allerdings von ihnen regelmäßig an Geistliche adeligen Standes innerhalb ihrer eigenen Familie sowie an Verwandte oder verschwägerte Kleriker (geistliche Personen) verliehen, die dadurch mit dem Titel und den stattlichen Einkünften des „Pastors" von Eschborn versehen wurden. Auf diesem Wege verschafften ihnen die Herren von Kronberg einerseits ansehnliche Einkünfte aus Eschborn und verpflichteten sich diese Herrschaften aber andererseits. Nach einer familieninternen Vereinbarung, zuletzt schriftlich besiegelt in einem Vertrag vom 10.3.1550, wechselte das Recht der Ernennung des Eschborner Pastoreiinhabers alternativ zwischen dem Kronen- und dem Flügelstamm der Herrschaft Kronberg.

Sie mußten also auf keinen Fall persönlich in Eschborn das Amt des Pfarrers ausüben, sondern bedienten sich dazu immer anderer Geistlicher ihres Vertrauens. In der Belehnungsurkunden heißt es dazu, daß zur Versehung der Eschborner Pfarrei ein ständiger Vikar oder Kaplan als Seelsorger der Gemeinde anzustellen sei. Dieser wiederum wurden von den „Pastoren" mit einem eher bescheidenen Salär abgefunden.

Die Pastoren von Eschborn

Die Ursprünge des Eschborner Pastoreigutes liegen im Dunkel. Erstmals wird Dietrich von Kronberg, Canonicus im Stiftskapitel zu Aschaffenburg und Domherr zu Trier, 1391 als Pastor von Eschborn schriftlich erwähnt, und zwar in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt. Es ging um Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit einem im Laufe der Schlacht von Eschborn 1398 von den Frankfurtern niedergebrannten Hof, den Dietrich und sein Bruder Ulrich, damals Domherr zu Mainz, in Eschborn besaßen.

Den nächsten bekannten Pastor von Eschborn finden wir 1404 in Graf Konrad von Hanau, einem Verwandten der Herren von Kronberg und ebenfalls Canonicus im Kapitel des Stiftes zu Aschaffenburg.

Im Jahre 1542 wird wiederum ein Mann aus der eigenen Familie der Kronberger als Pastor in Eschborn erwähnt, Eytel von Kronberg. Er stammt aus dem Flügelstamm. Seine Eltern waren Kaspar und Katharina von Kronberg. Er studierte in Mainz und Freiburg Theologie und war später Domherr in Trier und Speyer. Das Amt des Eschborner Pastors, das ihm von seinem Bruder Georg von Kronberg verliehen worden war, hatte er bis zu seinem Tod im Mai 1568 inne. Außerdem war Eytel Inhaber des St. Magaretenaltars in der Pfarrkirche auf dem Kronberger Schloß.

Es ist interessant, daß Eschborn weiterhin einen katholischen Pastor hatte, obwohl die Gemeinde bereits 1526 zur evangelischen Konfession übergewechselt war. Offenbar waren es die Einkünfte aus dem Pastoreigut wert, daß man daran festhielt.

Der berühmteste unter den Eschborner Pastoren war der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Johann Schweikhard (* 1553 ♀1626), der ebenfalls aus der Familie derer von Kronberg stammte. Er erhielt, noch als er nur einfacher  [Mann] von Kronberg [war], bereits im Jahre 1569 die Eschborner Pastorei übertragen. Sein Vater, Hartmut von Kronberg hatte sie zu der Zeit zu vergeben. In jungen Jahren war Johann Schweikhard Domicillar (Schüler) des Domkapitels in Mainz, absolvierte ein Studium am Collegium Germanicum, der deutschen Jesuitenschule in Rom, außerdem studierte er an der Universität in Artois (Frankreich). Bereits mit 29 Jahren war er Domherr und Leiter der Mainzer Domschule.

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Kurfürst und Erzbischof Johann Schweickhard von Kronberg (Zeitgenössischer Stich, Repro: Stadtmuseum Eschborn)

Im Jahre 1604 wurde Johann Schweikhard zum Erzbischof von Mainz geweiht und erhielt damit die Kurfürstenwürde, eines der höchsten Ämter, die man damals überhaupt erreichen konnte. Er hatte seinen Platz dicht beim Kaiser und war einer der mächtigsten Männer im Reich. Schon bald nach seinem Regierungsantritt begann er mit dem Bau des Schlosses Johannisberg in Aschaffenburg. Er regierte in der äußerst schwierigen Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Auch Eschborn hatte unter den Auswirkungen dieses Krieges zu leiden und wurde 1622 von den Truppen des Christian von Braunschweig („der tolle Christian"), der übrigens auf der protestantischen Seite kämpfte, niedergebrannt. Dabei wurden auch das Pfarrhaus und die Kirche verwüstet, was zu Folge hatte, daß der Eschborner Pastor, in diesen Jahren, also Johann Schweikhard, für den Wiederaufbau sorgen und ihn auch bezahlen mußte. 1623 geschah dies, wenn auch, wegen der Wirren des Krieges, erst einmal nur notdürftig.

Noch etwas muß sich der Kurfürst und Erzbischof Johann Schweikhard zuschreiben lassen. Im Jahre 1623, als es im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges vorübergehend für die katholische Seite etwas besser zu stehen schien, vertrieb er den Eschborner evangelischen Pfarrer. Und dies obwohl er ausdrücklich am 27. Mai 1611 in Kronberg feierlich beschworen und beurkundet hatte, „die Untertanen (in Eschborn) in geistlichen wie in weltlichen Sachen bei ihrem hergebrachten Glauben im Sinne der Augsburger Konfession (1530) verbleiben zu lassen." Mit denn Tode Johann Schweikhards am 17. September 1626 wurde auch das Eschborner Pastoreigut wieder frei.

Noch etwas muß sich der Kurfürst und Erzbischof Johann Schweikhard zuschreiben lassen. Im Jahre 1623, als es im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges vorübergehend für die katholische Seite etwas besser zu stehen schien, vertrieb er den Eschborner evangelischen Pfarrer. Und dies obwohl er ausdrücklich am 27. Mai 1611 in Kronberg feierlich geschworen und beurkundet hatte, "die Untertanen (in Eschborn) in geistlichen, wie in weltlichen Dingen bei ihrem hergebrachten Glauben im Sinne der Augsburger Konfession (1530) verbleiben zu lassen." Mit dem Tode Johann Schweikhards am 17. September 1626 wurde auch das Eschborner Pastoreigut wieder frei.

Der nächste Inhaber, den wir kennen, war Wolfgang Friedrich Mühl von Ulmen, Domherr zu Worms, Stiftsherr zu Sankt Alban in Mainz und Scholaster (Leiter der Stiftsschule) des Ritterstiftes zu Bruchsal. Er wurde 1630/31 mit der Eschborner Pastorei beliehen. Die Familie Mühl von Ulmen war offenbar mit jenen von Kronberg enger befreundet oder sogar verwandt, denn 1608 und später tritt ein Johann Friedrich Mühl von Ulmen, Domherr zu Worms, als Vormund für den minderjährigen Sohn Adam Philip des 1608 verstorbenen Höchster Amtsmannes Johann Eberhard von Kronberg auf, als dessen Testament eröffnet wird. Ein anderer Vormund ist Erzbischof Johann Schweikhard.

Roland Anton Zandt vom Merle (*1620 ♀1601), Domsänger (Kantor) des Erzstiftes Trier  und Stiftsherr von St. Viktor in Mainz. Er stammte aus einem ministerialen Geschlecht, das mehrere Domherren in Trier stellte, wird uns in der Zeit von 1650-1661, im Jahr seines Todes, als Pastor von Eschborn genannt.

Ihm folgt 1661 im Amt Johann Eustachius von Frankenstein, Domkapitular des Erz- und Domstifts in Mainz und Würzburg. Auch er studierte am Collegium Germanicum in Rom. Er starb bereits wenige Jahre später, 1663. Sein Lehensbrief ist im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden überliefert. Die Gebrüder Hartmut und Johann Daniel von Kronberg, deren Vormund Johann Eustachius nach dem Tode ihres Vaters Hermann 1626 einst war, haben unter dem 10. Mai 1661 dem "hochwürdigen und wohlgeborenen Herrn Eustachius von und zu Frankenstein, des Erz- und Domstiftes Mainz und Würzburg Capitularherr, unserem lieben Herrn Vetter ", einen Lehensbrief über das Pastoreigut Eschborn ausgestellt. Die Vergabe sollte aber in dem Augenblick enden, wenn einer aus der Kronberger Manneslinie in den geistigen Stand kommen sollte. Dann sollte der Herr von Frankenstein die Eschborner Pastorei "gutwillig abtreten und dieselbe wieder ohne Entgelt zurückgeben".

Mitglieder der eigenen, Kronberger, Familie standen Hartmut und Johann Daniel von Kronberg offenbar immer noch näher, als Vettern oder andere Verwandte. Mit aufgenommen in die Verleihungsurkunde, wurde der Passus, daß der Herr von Frankenstein den Innenausbau und andere nötigen Reparaturen am Pfarrhaus und dem Chor der Eschborner Kirche sowie alle anderen späteren Mängel, jeder Zeit, „wo es von Nöten sein wird, in Ordnung bringen lasse'.

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Philipp Ludwig von Reifenberg (aus: Wikipedia)
 

Im Jahre 1664 trat an die Stelle von Johann Eustachius von Frankenstein als Pastor der Eschborner der Philipp Ludwig von Reifenberg. Geboren wurde er um 1615, sein Vater, Freiherr Johann Heinrich von Reifenberg aus der Wetterauer Linie, war Kaiserlicher Rat und Kammerherr, seine Mutter Anna eine geborene von Kronberg. Bereits in jungen Jahren gehörte er dem Domkapitel zu Mainz und Würzburg an, später war er Propst von St. Maria ad gradus in Mainz, Domherr zu Halberstadt sowie Geheimer Rat und Präsident des Mainzer Stadtkammeramtes. Die Mutter des damaligen Erzbischofs und Kurfürsten Anselm Kasimir in Mainz war eine geborene von Reifenberg. Er war außerdem Domherr, 1649 sogar Dompropst zu Trier, zeitweise Koadjutor (Stellvertreter und Helfer) des Erzbischofs von Trier, Philipp Christoph von Söter, mit der Aussicht, diesem im Amt nachzufolgen. Außerdem war der erste Statthalter (Vicedom) zu Erfurt, zeitweise auch Rektor der dortigen Universität.
Seine Pläne in Trier zerschlugen sich und er verließ die Stadt, um sich auf Umwegen in die Dienste des Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn zu stellen, wo er wiederum mit hohen Ämtern betraut wurde. Obwohl er erst 1686 verstarb, mußte er das Pastoreigut in Eschborn bereits 1667 abgeben, denn er war unglücklich verstrickt in kriminelle Vorwürfe und verbrachte die letzten 18 Jahre seines Lebens als Gefangener zuerst in der Festung Marienberg in Würzburg, später auf der Burg Königstein, wo er auch, geistig umnachtet, am 23.6.1686 kinderlos verstarb. Er war der letzte seines Stammes, ein Mann, der nach einer beispielhaften Karriere einen tiefen Fall hinnehmen mußte. Mit ihm starb das Geschlecht der Reifenberger aus. Begraben liegt er in der St. Gertrudis-Kapelle in Oberreifenberg.

Adolf Johann Carl Freiherr von Bettendorf folgte ihm 1668 als Pastor von Eschborn nach, auch er Domherr des Stiftes zu Mainz und Würzburg, außerdem kurmainzischer Rat und Kanzleidirektor in der Verwaltung des Erzbischofs. Seinetwegen hatte seine Mutter, Maria Margarete von Kronberg, Tochter des Hermann von Kronberg und Witwe des Peter Johann Christoph von Bettendorf, Obristleutnant und Kommandant zu Königstein, bereits am 14. April 1661 einen Brief an ihre Vettern Hartmut und Johann Nikolaus von Kronberg verfaßt. Darin bat sie die beiden, sie mögen ihren Sohn mit der Pastorei in Eschborn belehnen, „der sich dann glücklich schätzen würde um ihnen in allem zu dienen'. Daraus läßt sich ersehen, wie begehrt das Eschborner Gut bei den Zeitgenossen war.
 

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Wappen der Familie von Bettendorf (aus: Wikipedia)

Da die Schwester des letzen Reifenbergers Philipp Ludwig mit ihrer Eheschließung mit Graf Johann Lothar von Waldbott-Bassenheim in die Familie der Grafen von Waldbott-Bassenheim einheiratete, fiel ihr und ihrer Familie die Reifenberger Erbschaft zu.

Dies hatte zur Folge, daß sich der dem Dom- und Ritterstift zu Mainz, Trier und dem St. Albans-Stift zu Mainz angehörende Domscholaster und Chorbischof, Curator und Kaiserlich-Königlicher Kammerherr und Hofkammerpräsident Graf Casimir Adolph Ferdinand von Waldbott-Bassenheim, geboren am 4. September 1661, sein Vater war Johann Lothar, seine Mutter Johanna besagte geborene Freiin von Reifenberg, im Jahre 1688 erfolgreich um die Pastorei zu Eschborn bemühte.

Seine Familie entstammte einem alten rheinischen Adelsgeschlecht, das sich nach seinem gleichnamigen Stammsitz bei Hadamar im Westerwald nannte. Wegen seiner Besitzungen im Bereich des Taunus gehörten sie dem Kanton Mittelrhein des Rheinischen Ritterkreises innerhalb der Reichsritterschaft an. Er war Domherr in Trier und Mainz sowie St. Alban in Mainz.

Durch das Aussterben der Familie von Kronberg mit dem Tode von Johann Nikolaus 1704 fiel das Reichslehen Kronberg an Kurmainz. Das hatte zur Folge, daß nunmehr der jeweilige Mainzer Kurfürst und Erzbischof die Vergabe des Eschborner Pastoreigutes vorzunehmen hatte. So übertrug Erzbischof Lothar Franz von Schönborn weiterhin das Eschborner Patronatsrecht an den Grafen Casimir Adolph Ferdinand von Waldbott-Bassenheim.

Dieser übergab die Eschborner Pastorei am 1. Dezember 1723 an seinen Vetter Casimir Anton von Waldbott-Bassenheim. In seiner Nachfolge standen die Brüder Franz Casimir und Johann Maria Rudolph Grafen von Waldbott-Bassenheim, für die ihr Vormund, Johann Friedrich Carl Graf von Ostein, Stiftsherr zu Mainz, Trier und St. Alban, 1765 die Geschäfte des Eschborner Pastors führte. Ihre Mutter war die damals verwitwete Maria Antonietta Francesca Gräfin von Waldbott-Bassenheim, eine geborene von Ostein, eine Schwester des Vormunds.

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Wappen der Grafen von Waldbott-Bassenheim (aus: Wikipedia)

Einer der letzten Inhaber der Pastorei von Eschborn wird dann der eine der beiden Brüder, der es persönlich zu hohen Ehren gebracht hatte. Es war dies der Königlich-Kaiserliche Geheime Rat und Burgherr zu Friedberg, Johann Maria Rudolph von Waldbott-Bassenheim, geb. 29. Juni 1731, der es später bis zum Reichskammergerichtspräsidenten in Wetzlar gebracht hat, so wird er im Jahre 1784 in einem Schriftstück genannt. Die Pastorei Eschborn dürfte er bis zu seinem Tod am 15. Februar 1805 inne gehabt haben.

Das Ende des Pastoreigutes

Ab dem Jahre 1800 wurde der Inhaber der Eschborner Pastorei nicht mehr Pastor, sondern „Patron" genannt, was seiner eigentlichen Funktion auch sehr viel näher kam.

Noch 1846 mußte der Patron Graf von Waldbott-Bassenheim ein neues Pfarrhaus in Eschborn erbauen, das alte war seit einigen Jahren baufällig und unbewohnbar geworden. Die Gemeinde hat lange um diesen Neubau kämpfen müssen.

Kurze Zeit später, im Jahre 1849 wurde das gesamte Pfarreigut allodifiziert, d.h. die Pächter des Pastoreigutes konnten die Grundstücke frei vererben und mußten keine Rücksicht mehr auf den Lehensherr nehmen.

1853 wurden die Grundstücke an Eschborner Landwirte frei verkauft. Damit endete die Jahrhunderte alte Existenz des Eschborner Pastoreigutes.

Die Einkünfte aus dem Pastoreigut

Man darf annehmen, daß der Erzpriester von Eschborn, um ihm eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, bereits im frühen Mittelalter großzügig mit Ländereien und Wiesen ausgestattet war, von deren Erträgen der Pfarrer angemessen leben konnte. Vielleicht wurde dieses Gut im Laufe der Jahrhunderte durch Stiftungen weiter vermehrt. Im Jahre 1620 bestand es immerhin aus 180 Morgen Äcker und Wiesen, auch anteilige Einkünfte von Großen Zehnten in Eschborn. Ein zusätzlicher Vorteil dieses Gutes bestand darin, daß es „frei adelig und keiner Schätzung unterworfen" war, wie in einem Bericht des Kronberger Amtskellers Eisenbach aus dem Jahre 1688 steht, d. h. es mußten keinerlei Steuern und Abgaben von diesem Gut entrichtet werden.

Mit den Einkünften aus dem Eschborner Pastoreigut konnten die damit belehnten adeligen Kleriker, die fast immer Mitglieder im Domkapitel in Mainz, Würzburg oder Trier waren, ein standesgemäßes Leben führen.

In einem Lehensbrief wurden die Umstände und Bedingungen der Verleihung des Eschborner Gutes schriftlich festgehalten. Aus dem Jahre 1668 ist uns zum Beispiel ein solcher Brief überliefert. In ihm erklärt der Domherr des hohen Domstiftes zu Würzburg, Adolf Johann Carl Freiherr von Bettendorf, von den „hoch-edelgeborenen Herren Johann Hartmuth und Johann Daniel von und zu Kronberg, mit einem Altar zu Eschborn, die Pastorei genannt, mit dessen Gefällen, Nutzung und Einkommen, auch den darauf liegenden Lasten, beliehen zu sein."

Die Rechnungslegung 1618/19

Der Umfang der Einkünfte aus dem Eschborn Gut läßt sich anhand einer Aufstellung aus dem Jahre 1619 ersehen. Sie bestanden in diesem Jahr aus 60 Malter (Doppelzentner) Korn, welches die Eschborner Bauern der Pastorei an Pacht zu zahlen hatten, außerdem aus dem 6. Teil des großen Zehnten in der Eschborner Gemarkung, was zusätzlich 72 Malter Korn, Hafer, Weizen und Gerste ausmachte.

Gefordert wurde in der Verleihungsurkunde ebenso, daß alljährlich durch den Kronberger Amtmann über das Einkommen der Eschborner Pastorei Rechnung zu legen sei.

Die Rechnung des Jahres 1618 bis 1619, Stichtag ist jeweils der Tag von „Cathedra Petri" (Petri Stuhlfeier), der 22. Februar, ist erhalten geblieben und gibt uns Aufschluß über die einzelnen Einnahmen und Ausgaben der Pastorei Eschborn.

Unter anderem hat der Eschborner Pastor Geldeinnahmen von einem Haus, außerdem von 13 Weingärten und Teile des Weinzehnten.

An Naturalien erhält er 60 Doppelzentner Korn, als Pacht von 6 Huben (180 Morgen) Land, 41 Doppelzentner Kornanteil am Zehnten, 21 1/2 Doppelzentner Hafer, 21 1/2 Doppelzentner Weizen und 1 1/2 Doppelzentner Gerste, dazu noch je einen Doppelzentner Erbsen und Wicken, außerdem 4 Doppelzentner Linsen.

Auf der Ausgabenseite stehen 1 1/2 Gulden für Zehrung der Hofleute der Pastorei bei der Ablieferung des Getreides der Pächter und 6 Schilling bei der Erhebung des Zinses zu Eschborn. Der Pastor mußte seine Helfer verköstigen. 12 Schillinge mußte er außerdem noch an das örtliche Gericht in Eschborn bezahlen.

Die genaue schriftliche Rechnungslegung erfolgte am 25. Juni 1620. Die Rechnung trägt die Originalunterschrift des Kurfürsten und Erzbischofs Johann Schweikhard von Mainz, als Zeichen dafür, daß er die Rechnung persönlich gebilligt und abgenommen hat.


Quellen/Literatur

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden:
Abt. 123 (Waldbott- von Bassenheim), 191-199, 203, 207-215, 2001-2006
Abt. 210 (Naß. Staatsministerium), 1051, 3330 Abt. 212 (Finanzkollegium), 3588
Abt. 332 (Kronberg), Urk. Nr. 29, X d 3a 1 bis 9_

Gräfin zu Donna, Sophie-Mathilde - Die ständischen Verhältnisse am Domkapitel zu Trier vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. Trier 1960

Ompteda, Ludwig Freiherr von - Die von Kronberg und ihr Herrensitz, Frankfurt a. M. 1899

Paul, Adolf - Vom Vorgestern zum Heute 2. erw. Auflage, Oldenburg 1969

Ronner, Wolfgang - Die Herren von Kronberg und ihr Reichslehen 1198-1704 Frankfurt 1999

Träger, Beatrice - „Philipp Ludwig von Reiffenberg. Der Letzte einer Ritterfamilie" in: Treffen der Reifenberger aus aller Welt, Festtage vom 6.-9. Juni 1986

Veit, Andreas Ludwig - Mainzer Domherren vom Ende des 16. bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts -  in Leben Haus und Habe Mainz 1924

Aus:
MTK-Jahrbuch 2010
MTK2010 002