Die Eschborner Schäferei im 18. Jahrhundert
GERHARD RAISS

Eschborn gehörte, neben Kronberg und Schönberg, seit dem Mittelalter zum Reichslehen der Ritter von Kronberg. Schon in den frühesten überlieferten Lehensurkunden findet sich die Formulierung, daß Bestandteil des Lehens, neben zahlreichen anderen Einkünften, Nutzungsrechten und Gerechtsamen, auch die „Weiden, Schäfereien und Pferche" mit an die Herren von Kronberg verlehnt wurden. Somit ist es auch nicht verwunderlich, daß in der am 16. April 1664 dem Erzstift Mainz erteilten Lehensexpektanz auf das Reichslehen Kronberg auch diese Rechte gehören. In dieser Lehensexpektanz wird dem Mainzer Erzstift seitens des Kaisers das Lehen Kronberg unter der Bedingung in Aussicht gestellt, daß der letzte Kronberger Herr ohne leibliche Nachkommen stirbt.

Als dann am 17. Juni 1704 Johann Nikolaus von Kronberg ledig und kinderlos verstirbt, tritt Kurmainz das Kronberger Lehen mit allen Rechten und Pflichten, auch den Weiden, Schäfereien und Pferchen, an. Dieses Recht bestand im Falle des Kronberger Lehens aus zwei voneinander getrennten Schäfereien, die in der Regel aber gemeinsam ausgeübt wurden: die eine betraf das Gebiet des Kronberg-Eschborner Lehens, ein altes Reichslehen, welches die Kronberger direkt vom Kaiser erhalten hatten. Daneben besaßen sie noch das Dorf Niederhöchstadt, ein ehemals Falkensteinisches Lehen an die Kronberger, welches sie gemeinsam mit Eschborn und Kronberg selbst zu Lehen trugen. Die andere Schäfereigerechtsame war ein älteres Mainzer Lehen, der sog. Hof Fronroda, heute der Schafhof im Krontal, ca. 1,5 km südöstlich von Kronberg gelegen.

Die einzelnen mit der Schafweideberechtigung belasteten Grundstücke in den Gemarkungen der drei Gemeinden waren noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts deswegen in ihrem Wert gemindert, was sich besonders beim Verkauf niederschlug. Das „Schäferei Eschborn" genannte Weiderecht umfaßte in den Gemarkungen Eschborn, Niederhöchstadt und Kronberg uneingeschränkt alle Grundstücke der Untertanen. Die Obergrenze der Schafherde betrug 2000 Stück, wenn die Äcker der Gemarkungen das notwendige Futter dazu hergaben. Die Einwohner der Orte waren nicht berechtigt, dieser Herde eigene, private Schafe beizutreiben, obwohl das Weiderecht auf ihren eigenen Feldern ausgeübt wurde. Der jeweilige Inhaber der Schäfereiberechtigung übte diese nicht selbst aus, sie wurde regelmäßig verpachtet.

Die Durchführung der Verpachtung und die Abrechnung wurde von der in Kronberg ansässigen Kellerei vorgenommen. Der Keller, als Vorsteher der herrschaftlichen Verwaltung und Einnehmerei, überwachte die Abwicklung der Pachtverträge mit den Schäfern; er hatte seinen Sitz in dem noch heute unter dem Namen 'Receptur' bekannten Gebäude in Kronberg. Er vergab den (Schafs-)Pferch mit den Hürden zum Einzäunen der nächtlichen Ruhestatt der Schafherde sowie die Schäferhütte als Quartier für die Schäfer. An den Keller konnten sich die Untertanen und Grundstücksbesitzer auch wenden, wenn sie sich durch die Schäferei beeinträchtigt fühlten.

Im Jahre 1644 z. B. waren die beiden Frankfurter Kaufleute Johann Wilhelm von der Strassen und Sagert von der Bergen Inhaber der verpachteten Schäferei. Ihr Vertrag lief auf sechs Jahre. Als Gegenleistung liehen diese beiden dem Junker Hartmut von Kronberg 400 Reichstaler für ein Jahr. Als Pfand dafür erhielten sie die Schäferei, dazu noch drei Huben (ca. 90 Morgen) Ackerland, welches der Herrschaft gehörte. Als Gegenwert wurde die Schäferei mit 22 Reichstalern und die drei Huben Feld mit 4 Achtel Korn (ca. 8 Zentner) für die ersten drei Jahre und 7 Achtel Korn (ca. 14 Zentner) für die letzten drei Jahre der Laufzeit des Vertrages in Anschlag gebracht. Die Pächter der Schäferei waren überwiegend Metzger, die die Schafe auch selbst schlachteten und verwerteten.

Mit dem Tode des letzten Kronberger Herrn 1704 gab es Probleme mit der Schäferei. Die Grafen von Solms-Rödelheim waren der Ansicht, daß damit die Schäfereigerechtsame an sie gefallen sei und präsentierten auch sogleich zwei neue Pächter, einen Metzger aus Oberursel und einen aus Friedberg, denen sie die Schäferei verpachten wollten.

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Schlussseite des Vergleichs zwischen der Kurmainzer Hofkammer und den Gemeinden Kronberg, Eschborn und Niederhöchstadt mit den jeweiligen Gemeindesiegeln, 22. Juni 1739. (Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden 332, VIII b38,fol.303).

Die Einwohner Eschborns wurden vorsorglich bei der Herrschaft Solms-Rödelheim vorstellig und baten schriftlich, daß man sie selbst bei der Verpachtung der Schäferei berücksichtige und nicht Ortsfremde. Die Eschborner betonten, daß „was jene zahlten, wollten sie gern und willig auch zahlen".

Aber zuerst mußte geklärt werden, wem die Schäferei zu Eschborn nach dem Tode des letzten Kronbergers zustand. Die Auseinandersetzung zwischen Solms-Rödelheim und Kurmainz endete mit einem Vergleich: in einer Urkunde vom 24. November 1706 bekundet der Mainzer Erzbischof Lothar Franz von Schönborn, daß er mit Zustimmung des Mainzer Domkapitels sich mit den Grafen Ludwig und Ludwig Heinrich von Solms-Rödelheim verglichen habe wegen des heimgefallenen Lehens des verstorbenen Johann Nikolaus von Kronberg zu Eschborn. Kurmainz zahlt jährlich eine festgelegte Menge Korn (170 Achtel Frankfurter Maß), die von den Einwohnern zu Eschborn und Niederhöchstadt aus der Kellerei Kronberg nach Rödelheim zu liefern sind. Dafür verzichten die Solms-Rödelheimer u. a. auf die Lehen, den Zehnten und die Schäferei zu Eschborn.

Kurmainz verpachtete dann auch im Jahre 1711 die Schäferei an den Hofmetzger Georg Adam Sessler, der dann 1700 Schafe auf die Weide trieb. Am Jahresende hatte er mit dem kurfürstlichen Keller in Kronberg 31 Zentner Schafwolle abzurechnen. Einige Jahre später wurde die Schäferei an den kurfürstlichen Obermetzger Heinrich Vogler verpachtet.

Durch den Wechsel in der Herrschaft von Kronberg nach Kurmainz 1704 gab es für die Eschborner allerdings erstmals größere Probleme mit der Schäferei. Johann Nikolaus v. Kronberg, der Letzte seines Stammes, hatte den Eschborner Bauern erlaubt, daß sie 300 ihrer eigenen Schafe der großen Herde des Pächters beitreiben durften, d.h. diese Schafe weideten zusammen mit den Schafen des jeweilige Pächters auf dem Feld der Eschborner. Dies hatte der Kronberger Herr freiwillig, und ohne daß er dazu eine rechtliche Verpflichtung gehabt hätte, zugestanden. Außerdem hatte er dem Eschborner Schultheißen erlaubt, daß die Eschborner, weil sie arm an Weideland waren, einige Tage bevor die herrschaftliche Schafherde zur Weide kam, mit ihrem Rindvieh, Schweinen und Gänsen die Stoppeläcker „vorweiden" dürften. Für die Schafe, die genügsamere Tiere sind, blieb danach immer noch ausreichend Futter übrig. Auch diese Erlaubnis wurde vom letzten Kronberger, Johann Nikolaus, freiwillig, aus Gutmütigkeit und ohne rechtliche Absicherung für die Eschborner noch Verpflichtung für die Herrschaft gegeben.

Die neue Herrschaft, Kurmainz, zog sofort 1704 dieses den Eschbornern gewährte Privileg zurück, da es dafür keinerlei rechtliche Verpflichtung gab. Unter den Eschbornern gab es einen Aufruhr. Sie wurden in Mainz vorstellig, machten Eingaben und wollten sich diese Vergünstigung mit allen Mitteln erhalten. Umfangreiche Schriftsätze wurden ausgetauscht, die Juristen bemüht. Die Eschborner behaupteten in ihrem Vortrag, daß ihnen das „Beitriebsrecht", d. h. den herrschaftlichen Schafen eigene 300 Schafe beitreiben zu dürfen und das „Vorweiderecht", d. h. das Eschborner Vieh einige Tage vor der herrschaftlichen Schafherde über die Weiden zu führen, seit unvordenklichen Zeiten gestattet worden sei. Die Kurmainzer Hofkammer widersprach heftig, es sei undenkbar, daß z. B. der Eigentumsherr seinen Untertanen und Leibeigenen solche Rechte gegen sich selbst einräumen und den Eschbornern sogar noch kostenlos seine eigenen Schafhirten zur Verfügung stellen würde.

In diesem Zusammenhang ist der schriftlich niedergelegte Bericht des herrschaftlichen Schäfers Hans Jakob Müller interessant, der 1706 darin angibt, daß er seit 50 Jahren die Schafherde auf die Eschborner Felder getrieben habe. Zur Sommerzeit hätten sie die brachliegenden Äcker mit den Schafen beweidet, und auch nach der Korn- und Haferernte hätte er die Herde über diese Stoppeläcker geführt. Nun hingegen würde ihm solches auf Veranlassung des Hofmetzgers (als Pächter) verwehrt. Durch die sofortige Aussaat von Erbsen, Linsen, Hirse oder Rübsamen auf die umgehend umgepflügten Stoppeläcker zerstöre man die Weidemöglichkeit und das Vieh hätte keine Nahrung mehr. Angeblich gebe es eine Vorschrift, die besage, daß man nicht vor St. Bartholomä (24. August) die abgeernteten Kornfelder und die abgeernteten Haferäcker nicht vor St. Michaelis (29. September) beweiden dürfe. Von diesem Gesetz hätte vorher noch keiner etwas gehört, so der alte Schäfer.

Wenn durch die Herde ein Schaden beim Weiden entstanden war, dann pfändeten die Geschädigten einige Schafshämmel im Gegenwert direkt aus der Herde. So erging es dem Hofmetzger Joh. Adam Sessler aus Mainz schlecht, dessen Herde 1711 in der Eschborner Gemarkung Schäden durch das Weiden angerichtet hatte. Die Eschborner Geschädigten trieben die Herde in der ganzen Gemarkung umher, schließlich landete sie im Pferch im Feld in Richtung Steinbach. Dort fingen die Bauern sechs Hammel heraus und nahmen sie mit in einen Eschborner Stall. Erst als Sessler sie mit Geld ausgelöst hatte, konnte er wieder über seine Hammel verfügen.

Im trocknen, heißen Sommer des Jahres 1712 spitzte sich die Situation erneut dramatisch zu. Am 7. August, also etwa zwei Wochen vor dem St. Bartholomäus-Tag trieb der herrschaftliche Schäfer Hans Jakob Müller die Schafherde in der Eschborner Gemarkung in die abgeernteten Kornfelder. Die einheimischen Bauern und Viehbesitzer, die in diesem besonders trocknen Sommer kaum ausreichend Futter für ihr eigenes Vieh hatten, sahen sich um ihr altes Recht der Vorweide durch diesen Akt des herrschaftlichen Schäfers geprellt, denn die Schafe hatten längst alles abgefressen, ehe die Eschborner mit ihren Rindern, Schweinen und Gänsen kommen konnten. Also läuteten sie vom Turm der alten Eschborner Kirche Sturm und zogen vereint ins Feld, der Schafherde zu wehren. Sie taten dies, wie es später im schriftlichen Protokoll des Schäfers heißt, „mit gebesserter Hand", d.h. mit Heu- und Mistgabeln, mit Hacken und mit Stöcken. So trieben sie mit viel Lärm den Schäfer und seine Herde aus ihren Feldern. Sie drohten, ihn und seine Söhne lahm und totzuschlagen.

Die Herrschaft versuchte, in Person des in Kronberg residierenden kurfürstlichen Amtmanns Veit Franz von Reigersberg, dem Treiben Einhalt zu gebieten. Doch, die Eschborner Bauern störten sich wenig daran: schon drei Tage später, am 10. August 1712, wiederholte sich das gleiche Schauspiel. Die Eschborner beharrten auf ihrem Standpunkt und beanspruchten die Vorweide auf ihrem Feld mit ihrem eigenen Vieh bis zum Bartholomä-Tag. Alle Aussprachen und Vermahnungen des Amtmannes nützten nichts. Da die Hofkammer aber nicht mit Gewalt gegen die Eschborner vorgehen wollte, kam es glücklicherweise zu einem Kompromiß: der Pächter mußte seine Herde verringern und in der Zeit vor dem Bartholomä-Tag sich andere Weiden suchen. Allerdings beharrte Kurmainz auf dem Grundsatz, daß es das Recht auf uneingeschränkte Schafweide auf den besagten Feldern seiner Untertanen hätte.

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Öffentliche Ausschreibung der „Churfürstl. Maynzischen Amtkellerey daselbst" über die Vergabe der „Amts Schäferei" Kronberg mit dem Schafhof. Aus: „Montägige Frankfurter Kayserl. Reichs-Ober-Post-Amts-Zeitung" vom 23. Juli 1781.

Die Weide wurde auch weiterhin an einen Pächter vergeben, so z. B. vom September 1741 auf die Dauer von neun Jahren an den kurfürstlichen Hofmetzger Johann Henrich Vogt, der dafür eine Pachtsumme von 550 Rheinischen Gulden zahlen mußte.

Bei der Vergabe der Schafweide versuchten auch immer wieder Eschborner Bauern berücksichtigt zu werden, was ihnen nachweislich allerdings erst 1781 gelang Die Hofkammer in Mainz schloß am 6 September 1781 einen Pachtvertrag mit dem Eschborner Johann Georg Kunz und Consorten ab. Hinter den „Consorten" verbargen sich andere Eschborner Bauern, die zusammen mit Kunz in den Vertrag eingestiegen waren. Für die Dauer von neun Jahren konnten sie den Fronroder- oder Schaf hof mit der dazugehörenden Schafweide pachten.

Vorausgegangen war eine öffentliche Bekanntmachung m der „Montägigen Frankfurter Keyserlichen Reichs-Ober-Post-Amts-Zeitung" vom 23. Juli 1781. Dann wurde öffentlich aufgefordert, daß sich interessierte Bieter auf die Verpachtung des Schafhofes und der Schafweide melden sollten. Dies hatten die Eschborner mit Erfolg getan. Damit war für sie ein langgehegter Wunsch in Erfüllung gegangen, denn endlich konnten sie mit eigenen Schafen auf eigene Rechnung ihr eigenes Feld beweiden.

Im Zuge der Säkularisierung und Aufhebung aller Vorrechte wurde im Jahre 1808 schließlich neben der Leibeigenschaft auch das Recht der Schäferei aufgehoben, womit für die betroffenen Bauern ein Jahrhunderte wahrendes Ärgernis beendet war.

Quellen und Literatur:

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt 332 VIII b
Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden 5, Darmstadt 1986
Wilhelm Jung, Kronberg von A bis Z, Oberursel 1982
Adolf Paul - Vom Vorgestern zum Heute – 2. erw. Aufl., Oldenburg 1969
Wolfgang Ronner, Als Kronberg hinter Mauern lag, 2. Folge, Frankfurt 1978

Aus: Zwischen Main und Taunus – MTK-Jahrbuch 1999 – mit freundlicher Erlaubnis des Autors
31.10.05