Und hier noch einmal die lächelnden Betrachtungen von Hansjörg Ziegler über die Legende - Oder: “Eine schöne Legende - warum soll man sie ruhen lassen?”

“Die vorstehenden Berichte dieses Kapitels könnten nach dem ersten Eindruck den Leser zu der Annahme veranlassen, daß nur so Anlaß und Sinn der Setzung des Steinmals zu deuten möglich sei und die Beziehung zu Bonifatius' Heimführung nur eine Legende. Bei objektivem Studium aber muß man sich fragen: Kann mit den angegebenen Argumenten das Geheimnis, das das „ehrwürdige, altersgraue Steinmal umgibt", gelöst werden?

Die Berichte wollen uns glaubwürdig versichern, daß die Deutungen der Zeichen als merowingische Buchstaben und ihre Auflösung nur eine Hypothese sei, „die einer Wunschvorstellung entsprang, indem man in die sichtbar überlieferte Bonifatiusrast die Zeichen hineinprojizierte und so einen Zusammenhang konstruierte". Veranlaßt diese Feststellung nicht den Leser zur Frage: Sind die Argumente vom Sühnekreuz für Totschlag und die Deutung der Zeichen als Werkzeuge, die sowohl als Tatwaffe des Mordes als auch für die Berufsbezeichnung des Ermordeten stehen können, wenn auch aus Überzeugung vorgetragen, nicht auch nur Hypothesen?

Daß es sich unbedingt um ein Sühnekreuz handelt, kann doch nicht davon abgeleitet werden, daß vergleichsweise noch tausend andere vorhanden sind. Ist z. B. die Annahme, weil in dem Bruderstein von Raboldshausen ein Pflugsech eingerillt ist, von dem die Sage zu berichten weiß, „daß an der Stelle ein Bruder den anderen" - beide sollen Schmiede gewesen sein - „eines Mädchens wegen erschlagen haben soll, und zwar mit einem Pflugsech, das er gerade zu schärfen hatte", daß unser Steinmal, nur weil in dem ersten Zeichen der unteren Reihe auch ein Pflugsech gesehen werden soll, folglich auch etwas mit einem Mord zu tun hat, nicht auch „konstruiert"?

Mit den auf Seite 84 aufgeworfenen vier Fragen wird die gesamte Problematik aufgezeigt, die die Deutung und Zuordnung bzw. die Lösung der Frage nach dem Anlaß und dem Tag der Setzung erschwert. Durch die Fragestellung angeregt, besteht allerdings die Gefahr - dies auch bei „empirischer Betrachtung" -, daß andere Antworten gefunden werden als die, die der Autor für schlüssig hält. Denn der Leser wird sich fragen: Könnten nicht auch hier Wunschvorstellungen hineinprojiziert sein, und kann nicht ein anderer Betrachter mit ähnlicher Phantasie etwas anderes herausfabulieren? Richtig ist es in diesem Zusammenhang, Georg Wolff mahnend zu zitieren, der in seinem 1913 in „Alt-Frankfurt" erschienenen Artikel „Bonifatius' letzte Fahrt durch die Wetterau" schreibt, daß „das Vergnügen zum Auffinden solcher Zusammenhänge nur zu leicht zu dem Glauben verleiten kann, sie gefunden zu haben". Dieser mit erhobenem Zeigefinger gegen die Deutung „Bonifatiuskreuz" zitierte Satz muß aber auch bei der Deutung „Sühnekreuz" berücksichtigt werden. Doch wer kommt schon in solchen Fällen dem von Wolff verlangten „hohen Grad der erforderlichen Selbstkritik" nach? Konnte dies Wolff selbst?

Zu Frage 1: Es wurde bisher von niemandem gesagt, daß nur an dieser Stelle bzw. nur an der Elisabethenstraße ein Erinnerungsmal in der Form eines Kreuzes aufgestellt worden ist. Die „Passio S. Bonifatii" sagt, „daß man überall da Kreuze errichtet hat, wo der Trauerzug mittags rastete und wo übernachtet wurde", wie der Autor selbst den  „unbekannten mainzischen Schriftsteller des beginnenden 11. Jahrhunderts" auf Seite 85 zitiert. Aber daß sonst kein Translationskreuz erhalten ist bzw. wiedergefunden wurde, ist doch kein Grund anzunehmen, daß das von der Elisabethenstraße dann auch keines sein kann.

„Sichtbare Zeichen" weiterer anerkannter Raststätten, wie die frühere Bonifatiuskapelle bei Kriftel und die ehemalige, 1983 wiederentdeckte Crutzenkirche bei Kalbach, dürfen nach Aussage der eben zitierten Passio die Gewißheit bieten, daß vor dem Kapellenbau in Kriftel ein Translationskreuz den Platz der ersten Nachtrast bezeichnete, wie auch bei Kalbach, von dem die Crutzenkirche (ecclesia ad crucem), die Kreuzerhohl und die Flur Kreuzerfeld ihre Namen erhielten.

Zu Frage 2: Warum das Fuldaer Land, die Wahlheimat des Bonifatius, kein einziges Bonifatiuskreuz aufweist, wird schwer zu beantworten sein. Dem Autor selbst dürfte aber nicht unbekannt sein, daß man auch dort sich intensiv mit dieser Frage beschäftigt und die Suche nach einem solchen noch nicht aufgegeben hat und daß zum Beispiel das bei Kleinheiligkreuz vermutete Translationskreuz sehr umstritten ist. Willi Görich schreibt über die Schwierigkeiten der Wegfindung des Trauerzuges: „Überhaupt hören mit Kruzen (bei Kalbach) die deutlichen Hinweise für den Marschweg auf, wenn man nicht die ,Bonifatiusquelle', die westlich Windecken nahe der Römerstraße Nidda-Vilbel-Altenstadt überliefert ist, oder die (als jung verdächtige) ,Bonifatius-Ruhe' westlich Heldenbergen an der Römerstraße Saalburg-Großkarben-Marköbel und schließlich den ,Bonifatius-Brunnen' oben auf dem Vogelsberggipfel am ,Taufstein' heranziehen will." Aber nicht nur für Görich hat die Strecke Hochheim-Crutzen fehlende „deutliche Hinweise", sondern auch für andere Forscher, die nach dem „letzten Weg des Apostels der Deutschen" suchen, wie die Karte auf den Seiten 76/77 zeigt. Aber selbst wenn uns im Fuldaer Land kein Bonifatiuskreuz erhalten blieb, dürfte doch dies kein Grund zur Schlußfolgerung sein, daß es dann zwischen Hochheim und Grützen auch keines geben kann. Doch davon ganz abgesehen, bedarf das Fuldaer Land überhaupt eines Steinmals zur Erinnerung an die Rast des großen Toten? Hat es in der Grablege des „Apostels der Deutschen" und dem Dom darüber nicht das größte Denkmal, das mit dem Namen des heiligen Märtyrers verbunden ist?

Zu Frage 3: Warum neben dem Steinkreuz noch zwei andersartige Flurdenkmäler standen? Ja, warum? Dazu gibt es der Antworten sehr viele. Zwei sollen hier zitiert werden. Wie sagt der Autor selbst auf Seite 88: „Wenn man bedenkt, daß Sühneverträge die Aufstellung eines ,steynen crutze' an einem oft begangenen Ort vorschrieben, so ist erklärlich, daß an solchem Platz der stillen Andacht ein steinernes Kreuz und sogar noch einige weitere Erinnerungsmale anderer Art und Form hinzugestellt worden sind." Kann sich dies nicht auch bei dem Standort des „Bonifatiuskreuzes" so zugetragen haben? Auch Pfarrer Paul schreibt (zitiert auf Seite 73 in dieser Dokumentation) von „der Gunst des Schicksals, daß unweit des Dorfes die Straße ging und daß der Sarg seitlich des Weges zur stillen Rast abgestellt wurde. Und um davon, daß dies geschehen ist, für alle Zeiten zu zeugen, wurde an dieser Stelle der Bonifatiusstein errichtet, das Kreuz mit der Aufschrift H. B. q: ,Hier ruhte Bonifatius'. Daß hier später drei Steine standen, spricht davon, daß dieser Ort lange Zeit im Gelände eine besondere Bedeutung hatte."

Zu Frage 4: Warum die als merowingische Buchstaben gedeuteten Ritzzeichnungen, trotz der Platzverhältnisse, nicht geordnet neben- oder untereinander stehen, wird auf Seite 144 näher behandelt. Interessant wäre aber auch zu erfahren, ob einerseits für Deutungen als Totschlags- oder Standessymbole dieses „Ungeordnete" nicht stört und andererseits: Würde der Autor bei einer ihm vorschwebenden Ordnung die Ritzzeichnungen als Schriftzeichen anerkennen?

Warum es sich bei den mit „laienhaften Werkzeugen ausgeführten Einritzungen" im Kreuzfeld des Steinmales nicht um Schriftzeichen, sondern um Werkzeugnachbildungen handelt, wird auf Seite 92 damit begründet, „daß in einer Zeit, in der kaum jemand lesen konnte", Schriftzeichen niemandem von Nutzen gewesen wären. Daß um 750 n. Chr. nur wenige lesen konnten, steht außer Frage, aber daraus zu schließen, daß es deshalb aus dieser Zeit auch keine schriftlichen Zeugnisse geben kann, dürfte kein schlüssiger Beweis sein. Anzunehmen ist, daß z. B. Roteldis, eine fränkische Adelige vom Gimbacher Hof - um mit einem Beispiel in unmittelbarer Nähe zu bleiben -, und die anderen Mitglieder ihrer Familie auch nicht lesen konnten, trotzdem hatte man auf den für sie gesetzten Grabstein einen lateinischen Text eingemeißelt. Er lautet ins Deutsche übersetzt: „In diesem Grab ruht die dem Rodobertus im besten Andenken stehende Roteldis, welche lebte in Frieden 35 Jahre".

Warum machte man sich denn soviel Mühe, wo doch kaum jemand der Vorüberkommenden lesen konnte? Sicher aus demselben Grunde, aus dem man heute die Grab- oder Gedenksteine beschriftet: um den Vorübergehenden und der Nachwelt mitzuteilen, daß hier... zur letzten Ruhe gebettet wurde. Dies dürfte auch in jener Zeit der Anlaß gewesen sein, als kaum jemand lesen konnte. Herodot z. B., hat uns zwar von der Inschrift auf dem Gedenkstein an die Schlacht bei den Termopylen berichtet, aber wie viele der vorüberziehenden Wanderer in der Antike den Text: „Wanderer, kommst du nach Sparta...", lesen konnten, dies hat er uns nicht gesagt. Oder wenn wir aus unserer Zeit, in der angeblich alle lesen können, ein Beispiel nehmen: Wie viele von uns können die Initialen I.N.R.I. auf den an Hochkreuzen über dem Christuskorpus angebrachten Tafeln richtig lesen, d. h. den hinter ihnen sich verbergenden Text?

Der Grabstein der Roteldis vom Friedhof der Gimbacher Wallfahrtskapelle um 600. (Foto: Bernhard Ott)

Wenn wir heute die Botschaft auf dem Steinmal nicht lesen können, so liegt es doch nicht an jenen, die um 754 mit den ihnen zur Verfügung stehenden „laienhaften" Werkzeugen und mit ihrem Wissen etwas der Nachwelt mitteilen wollten, sondern an uns, d. h. an dem Umstand, daß uns die Verbindung dazu verlorenging. Wenn jemand in damaliger Zeit schreiben konnte, was das Steinmal ja beweist, mußte doch auch jemand lesen können, auch wenn das nur ein Mönch war, der dem „Steinmetz" die Schriftformen vorzeichnete.

Was jedoch das Lesen im allgemeinen betrifft, so darf doch die Annahme berechtigt sein, daß man nicht nur Buchstaben, sondern auch Zeichen zu lesen verstehen muß. Daß letzteres schwieriger sein kann, braucht hier nicht erwähnt zu werden, das geht auch aus den Deutungsversuchen hervor. Wenn wir annehmen, die „Einritzungen" auf dem Steinmal wurden Zeichen für folgende Werkzeuge darstellen: ein Messer oder Pflugsech, Kettenglieder und eine Form zur Anfertigung von Ziegelplatten, können wir dann die Zeichen, d. h. was sie zum Ausdruck bringen sollen, lesen? Nehmen wir weiter an, weil sie an einem „Sühnekreuz" angebracht sind, können sie folglich nur etwas über einen Mord oder über das Opfer eines Mordes aussagen. Aber was? Wer hat wen erschlagen: ein Bauer einen Schmied - ein Schmied einen Ziegler - oder ein Ziegler einen Bauern? Wenn das erste Zeichen nun kein Pflugsech, sondern ein Messer darstellt, war der Mörder dann ein Metzger, oder war er der Ermordete? Es könnte aber auch sein, sagt man, daß hier einer erschlagen wurde, der all die dargestellten Gegenstände herstellte: also doch ein Schmied? Aber von wem wurde er erschlagen? Oder haben sich hier, nach der Anzahl der Werkzeuge zu deuten, drei gegenseitig umgebracht? Wie bei den drei Sühnekreuzen mit den eingerillten Zimmermannsäxten bei Urberach, wo sich drei Zimmerleute gegenseitig mit ihren Äxten erschlagen haben, wie eine Sage zu berichten weiß.

Und was sagt uns das vierte Zeichen, das „pfeilartige Gebilde", das der altdeutschen Rune „t" gleicht? Wessen Totschlags- oder Standeszeichen ist es? Oder ist es doch mehr als nur ein „pfeilartiges Gebilde, eine Spielerei jüngeren Datums"?

Der auf Seite 92 angebotene „naheliegende Sachverhalt" kann keine ernst zu nehmende Deutung dafür abgeben, daß es sich bei dem Steinmal nicht um ein Translationskreuz, sondern um ein Sühnekreuz handelt. Aufgrund der Tatsache, daß Eschborn für das Hochgericht Diefenwegen Ausland war, konnte kein Eschborn zugehöriger Nachbar wegen Totschlags dort abgeurteilt werden. Dem Hochgericht Diefenwegen gehörten zwar 26 Orte an, aber nicht Eschborn. Das Hochgericht der Herrschaft Kronberg/Eschborn dürfte bis 1367, dem Jahr der Verleihung (Verlegung) der Blutsgerichtsbarkeit an (nach) Kronberg durch Kaiser Karl IV., bei Eschborn gestanden haben, wie dies mehrere Karten des späten Mittelalters bezeugen. Auch ein zu Diefenwegen wegen Mord oder Totschlag zu „ein steynen crutze zu setzen" Verurteilter konnte dem Urteilsspruch an der bewußten Stelle der Elisabethenstraße nicht nachkommen, weil, wie eben gesagt, die Eschborner Terminei für das Hochgericht Ausland war. Obwohl es sich dabei um einen Platz handelt, der zwar für das „Bonifatiuskreuz" wenig exponiert, aber für ein Sühnekreuz „wegen des starken Publikumsverkehrs" (Seiten 92/93) geradezu prädestiniert war.

Gewiß ist es leicht, die Deutung zu verneinen, daß es sich bei dem Steinmal um ein Translationskreuz handelt, wenn man nach den urkundlichen Nachweisen fragt. Die gibt es nicht. Es gibt aber die des öfteren schon zitierte Aussage der „Passio S. Bonifatu", daß alle Rastplätze mit Kreuzen bezeichnet wurden. Es gibt den wissenschaftlichen Nachweis, daß die Translatio über die Altstraße führte, an deren Rand das Steinmal stand, und es gibt - sein altehrwürdiges Aussehen.

Einen urkundlichen Nachweis oder eine Sage, daß ein Schmied, Bauer oder Ziegler hier erschlagen wurde, gibt es aber auch nicht. Urkundlich nachweisbar ist auch nicht, daß ein Mörder vom Hochgericht Diefenwegen jemals „ein steynen crutze zu setzen" verurteilt worden war. Erhaltene spätere Urkunden aus Eppsteiner Zeit sprechen nur davon, daß man „Anno 1530 zween gerichtet, 1547 einer wegen totschlags, 1550 einer diebstahl halber, 1556 einer so einen anderen entleibt" usw. gerichtet wurden. Obwohl es nichts Nachweisbares gibt, wird auch hier versucht, zu „dogmatisieren" und „ohne weitere Nachprüfungen eine Hypothese als Fixum zu übernehmen", und zwar, daß es sich bei unserem Steinmal nur um ein Sühnemal handeln kann. Dies nur deshalb, weil bei dem Ort X und am Waldrand von Y welche stehen, die urkundlich als Sühnekreuze ausgewiesen werden oder von denen eine Sage in diesem Sinne berichtet. Und da kein zweites „Bonifatiuskreuz" nachweisbar ist, darf es auch das eine nicht geben! Mit solchen Argumenten kann man dem Geheimnis, das unser Steinmal umgibt, nicht näherkommen. Und das wollen wir doch! Oder? Müßten die Steinkreuzforscher unserer Region, die Beachtliches geleistet haben, nicht ab und zu an die mahnenden Worte ihres Kollegen Armin Mandel denken, der am 6. Oktober 1973 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung schrieb: „Wo Kreuzsteine stehen, geschah nicht immer ein Mord."?

Die Abbildung aus Jost Ammanns Buch „Stande und Handwerker" zeigt einen „Ziegelknecht" des 16 Jahrhunderts bei der Arbeit Vor ihm auf dem Arbeitstisch hegt die Form, die auf uns überlieferten Darstellungen aufHausglebeln, Dachbalken, Zunftbuchern und Steinkreuzen das Handwerkerzeichen der Ziegler darstellt. (Reprofoto Hansjorg Ziegler)

Genausowenig wie der angebotene „naheliegende Sachverhalt" uns die Lösung der Probleme bringen kann, genausowenig kann der Vorschlag, „daß das Steinmal einmal als ,Bonifatiuskreuz' zum Gedenken an den Leichenzug des toten Bischofs durch unsere Heimat und zum anderen als ,Sühnekreuz' zur Erinnerung an die Gerichtsstätte in der Sulzbachsenke" (Seite 94) herhalten soll, die Lösung sein. Diese kann nur heißen: entweder Bonifatiuskreuz oder Sühnekreuz, was durch eine wissenschaftliche Untersuchung bestätigt oder verneint werden muß. Im Falle einer Verneinung, d. h., daß eine Zuordnung weder zu der einen noch zu der anderen Deutung möglich ist, dann soll es wieder, wie Jahrhunderte vor dem 17. November 1933, das schlichte namenlose Steinkreuz und Teil der Eschborner Flurdenkmalgruppe „zu den crutzen" werden. Doch bis dahin wird es das „Bonifatiuskreuz" bleiben, auch wenn dies nur eine Legende sein sollte.”


Anmerkung des webmasters: “sonst” sind die Legenden alt, uralt - diese Legende stammt von 1933. Realer Bezug ist nicht gegeben. Ob die rein Eschborner Urheber und Sänger die Stadt “erheben” wollten? Vermutlich ja! Ein anderer “Grund” ist nicht erkennbar.