Zeugen aus früherer Zeit
Hansjörg Ziegler

Die Sossenheimer Zeitung vom 18. November 1933 machte in ihrem Lokalteil unter der Überschrift „Die 3 Steine an der Elisabethenstraße" ihre Leser darauf aufmerksam, daß tags zuvor, von der Öffentlichkeit unbemerkt, nach einem Beschluß der Frankfurter Stadtverwaltung durch den Direktor des Kunsthistorischen Museums die „3 Steine", das Wahrzeichen ihrer Gemarkung, niedergelegt worden waren. Sie sollten in Zukunft in dem genannten Museum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Grund ihrer Niederlegung wird von der Zeitung wie folgt kommentiert: „Sie sind ein Opfer des modernen Verkehrsmittels, des Autos, geworden, das sich seine besonderen Straßen schafft, um ungehemmt durch den übrigen Verkehr in rasender Eile die Verbindung zwischen den Städten herzustellen."

Mit dieser Meldung, d. h. mit der Bergung dieser „3 Steine" kam - wie es sprichwörtlich heißt - ein Stein ins Rollen, der bis heute noch nicht zum Stillstand kam! Denn seit dieser Zeit ist jedes die Denkmalgruppe betreffende Gespräch mit Fragezeichen und Meinungsverschiedenheiten verbunden. Auch an dieser Stelle können wir nicht umhin und wollen uns die Frage stellen: Was machte den damaligen Menschen die Steinmale, die scheinbar mehrere Jahrhunderte dem Vergessen preisgegeben waren und ein unbeachtetes Dasein fristeten, auf einmal so wertvoll? Was waren dies für „3 Steine", die an einem Novembertag des Jahres 1933 geborgen wurden, um sie in Zukunft in einem Museum der Öffentlichkeit zugänglich zu machen"? Die Zeitungsmeldung spricht von einem „Wahrzeichen der Gemarkung", und vor den Mitgliedern des Vereins für das Historische Museum sagte am 17. Februar 1934 der damalige Kustos des Museums Dr. Heinrich Bingemer, der auch für die Bergung zuständig war, daß „es sich um das älteste mittelalterliche christliche Kunstwerk des Frankfurter Raumes handelt". Seine Worte bezogen sich allerdings nicht auf alle „3 Steine", sondern nur auf ein Mal der Gruppe - auf das Steinkreuz, um das es auch hauptsächlich in dieser Dokumentation geht.

Mit diesen „3 Steinen", in denen die Sossenheimer irrtümlich das „Wahrzeichen ihrer Gemarkung" sahen, war unsere - d. h. die Eschborner - Flurdenkmalgruppe „zu den crutzen" gemeint. Wie aus der Meldung hervorgeht, wurde sie am 17. November 1933 von ihrem jahrhundertealten angestammten Standort zu ihren Schutz entfernt, d. h. geborgen, um nicht dem Bau der Reichsautobahn Frankfurt-Wiesbaden als Auffüllmaterial zum Opfer zu fallen.

Diesen Rettungsakt haben wir vor allen zwei Männern zu verdanken, einmal, daß wir heute überhaupt von ihm wissen, und zum anderen, daß das wertvollste Mal der „3 Steine" erhalten blieb. Es sind der Familienkundler Dr. Heinz F. Friederichs, der 1923 mit anderen Sossenheimer Heimatkundlern die Denkmalgruppe untersuchte, und der Maler und Heimatforscher Hanny Franke, der auf seinen Wanderungen in den 20er Jahren das Flurdenkmal als Motiv entdeckte, es wiederholt malte und als erster Anfang der 30er Jahre die in das Steinkreuz eingeritzten Zeichen, als lateinische Buchstaben in merowingischer Manier geschrieben, zu deuten versuchte und nicht müde wurde, immer wieder auf das Alter des Kreuzes hinzuweisen.

Mit dem Datum der Bergung ist uns der letzte Tag genannt, an dem die Steinmale noch an ihrem angestammten Platze standen, an den sie fromme Menschen Anno... zum Gedenken an ein besonderes Ereignis, zur Sühne einer bösen Tat, als Mahnmal für Vorübergehende zu einer stillen Andacht oder zu einem kurzen Gebet setzten. Wie aber schon in der Einführung gesagt, ist das Nichtwissen um den Anlaß und die Zeit der Setzung das Tragische, das über unserer Flurdenkmalgruppe liegt, und so Grund der verschiedensten Interpretationen. Aus Urkunden ist uns zwar bekannt, daß die Gruppe sehr alt ist, aber aus keiner von ihnen gehen Anlaß und Zeit der Setzung hervor. Wir wissen nicht einmal, ob die in dem erwähnten Güterverzeichnis von 1339 erstmals in lateinischer Sprache „capud cruces versus Escheburne" genannte Gruppe und die 600 Jahre später geborgene dieselben Artefakte sind.

Ausschnitt aus dem Güterverzeichnis der Klara von Helmstedt von 1513.

Sie werden aber als Bezugspunkt in der Gemarkung mit einer solchen Selbstverständlichkeit genannt, als wären sie schon immer Bestandteil dieser Flur gewesen.

Wir wissen nicht, ob die damals genannten Male schon aus Stein oder noch aus Holz waren und in den zwischen Ersterwähnung und Bergung liegenden Jahrhunderten des öfteren wegen Verfalls erneuert wurden. Wir können aber mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, daß sie aus Stein waren. Wir wissen auch nicht: Waren es 1339 nur Kreuze, weil immer nur von solchen die Rede ist, und wie viele waren es? Oder war damals auch schon ein Bildstock Teil der Gruppe? Es wird immer nur in der Mehrzahl von „Kreuzen", „Creutzgin" und „Creutzergen" berichtet.

Bei unserem Flurdenkmal „zu den crutzen" haben wir es mit einer Denkmalgruppe zu tun. Nach dem, was uns bekannt ist, bestand es aus drei Artefakten: Bildstock, Steinkreuzstumpf und Steinkreuz. Sie nach ihrer Art einzuordnen, bereitet keine Schwierigkeiten. Schwieriger wird es, wie schon des öfteren angedeutet, wenn wir nach dem Zweck ihrer Setzung fragen.

Ausschnitt aus dem Güterverzeichnis des Hartmut von Kronberg von 1583.

Der Ausschnitt aus der "Haas'schen Karte" von 1800 zeigt an der Kreuzung Breitenlocher Weg/Elisabethenstraße mit einem Kreuz die Flurdenkmalgruppe "zu den crutzen".

Der Ausschnitt aus der Topographischen Karte von 1906 zeigt an der Ecke des ersten Gewannweges östlich der Landstraße Eschborn/Sossenheim mit einem Kreuz die Steinmalgruppe an.

Die Flurdenkmalgruppe von Ost nach West gesehen. Aufgenommen um 1910. (Foto Stadtarchiv Frankfurt am Main)

Bei dem Bildstock können wir es uns etwas leichter machen: von frommen Menschen zum Gedächtnis eines Heiligen oder aus einem sonstigen Anlaß gestiftet, vor dem gläubige Menschen einer früheren Zeit Rast zu einer stillen Andacht oder zu einem kurzen Gebet machten. Den Zweck bzw. den Anlaß der Setzung des Steinkreuzstumpfes werden wir wohl niemals mehr ergründen können, und den des in unsere Zeit geretteten Steinkreuzes zu deuten ist, wie in der Einführung angedeutet, wenn überhaupt, sehr schwer möglich.

Die Flurdenkmalgruppe von West nach Ost gesehen. Aufgenommen um 1910. (Foto Stadtarchiv Frankfurt am Main)

Möglich wäre es wahrscheinlich nur, wenn es für die Altersbestimmung der Steine eine Art „C 14"-Meßmethode ähnlich der für Holz gäbe. Leider gibt es diese nicht. Hoffen wollen wir aber, daß es sie nur heute noch nicht gibt.

Doch was wissen wir tatsächlich über das Alter der Gruppe und über ihre Vergangenheit? Gibt es Urkunden, Landkarten oder dgl., die über sie berichten? Doch, die gibt es. Wenn auch nicht viele, aber es gibt welche. Erstmals wurde die Gruppe, wie bereits erwähnt, 1339 in dem Güterverzeichnis des Ritters Rudolf von Sachsenhausen, des Reichsschultheißen von Frankfurt am Main, genannt. Bei der Aufzählung und Beschreibung seiner Güter in verschiedenen Orten wird in der Sossenheimer Gemarkung die Lage von zwei Äckern - der eine war 3 Viertel und 13 Ruten und der andere 5 Joch groß - „bei den Kreuzen gegen Eschborn" angegeben und die Gruppe dabei gleich zweimal erwähnt. Diese Nennung im Jahre 1339 als Bezugspunkt für die Lage von Äckern geschieht mit einer solchen Selbstverständlichkeit, die die Schlußfolgerung zuläßt, daß die Gruppe viel älter sein muß, sonst wäre sie niemals in einem solchen Verzeichnis als Orientierungshinweis aufgenommen worden, daß man annehmen kann, aller Welt sei bekannt, wo die „crutzen" gegen Escheburne standen.

Etwa einhundertsiebzig Jahre später, d. h. im Jahre 1513, ließ Klara von Helmstedt, die Witwe des Kronberger Ritters Johann VII. von Kronberg, ihre Güter „zue Eßborn von neuwenn beforchen unnd steynen". Auch in diesem Güterverzeichnis wird mit derselben Selbstverständlichkeit unsere Denkmalgruppe als Bezugspunkt für „ij morgen bey den Sossenheymer creutzgin" in der Eschborner Gemarkung genannt.

Siebzig Jahre danach, genau „nach Christi Unseres Lieben hernn unnd seligmachers gepurtt, Fünffzehenhundertt Achzig unnd drey", wird das Güterverzeichnis der drei den Kronberger Rittern verbliebenen Höfe in Eschborn im Auftrage „des Gestrengen Edlen vnnd Ehrfurchsten Hartmuten vonn Cronbergk, des eltern, dieser Zeit Churfürstlich Meintzischen Hofmieisters auch Amptmann zu Hoechst und Hoffheim... Uffgerichtet unnd durch Johann Dieterichen, den Kronberger Keller, beschrieben". Bei der Beschreibung der Größen und Lagen von ca. 620 Morgen Land, Weingärten und Wiesen, von denen 247 dem Jeckelhanshof, 328 dem Bromhof und 45 dem Ringhof gehörten, wird im „niederfelde gegen Sosenheim" ein zum Bromhof gehörender „Acker bey den Sosenheimer Creutzergen" genannt, der über den „Zwerchweg" zeigt und an der einen Seite „neben den Steffans Herrn naher den Creutzen" 38 Ruten lang ist.

Die um 1925 von dem Sossenheimer Fotografen Bernhard Oft gemachte Aufnahme zeigt die Flurdenkmalgruppe aus südöstlicher Blickrichtung. Im Vordergrund verlauft die Elisabethenstraße und im Hintergrund die Straße Eschborn-Sossenheim. Die Glashauser gehören zur ehemaligen Gärtnerei Haas. (Foto Bernhard Ott)

Die Aufnahme aus dem Nachlaß des Malers und Heimatforschers Hanny Franke zeigt die Flurdenkmalgruppe am Rande eines erntereifen Feldes im Hochsommer 1927. Rechts verläuft die Elisabethenstraße. (Foto Hanny-Franke-Sammlung der Stadt Eschborn)

Mit der Nennung des „Anderhalb Morgen, anderhalb Viertel Landts, Sechzehendhalb ruden, Ein halb Virtel unnd ein Sechzehendteil der Ruden" großen Ackers wird unsere Denkmalgruppe gleich zweimal genannt. Die Termini dafür sind: einmal „Creutzergen" und einmal „Creutzen". In der Erwähnung wird auch hier eine Mehrzahl von Kreuzen genannt und vom Schreiber als selbstverständlich vorausgesetzt, daß bekannt sei, wo sich die von ihm als Bezugspunkt angegebenen „Creutzergen" befinden.

Dr. L. Ernst berichtet in der „Sossenheimer Zeitung" vom 2. Mai 1936 über eine im Kronberger Rathaus aufbewahrte beglaubigte Abschrift des „Sossenheimer Ackerbuchs von 1614". In diesem Verzeichnis sind, wie der Autor schreibt, 60 Grundstücke mit genauen Angaben über Lagen, Größen und Besitzer der einzelnen Äcker verzeichnet. Leider war er der Meinung, daß es zu weit führen würde, alle einzeln aufzuführen. Um dem Leser aber einen Eindruck des Verzeichnisses zu vermitteln, führte er ein Beispiel an und vermerkte: „Ich beschränke mich darauf, aus den Einzelangaben folgendes zusammenzustellen ."Von diesen Einzelangaben sind für uns nur die „Gemarkungs- und Flurnamen" von Interesse. Dies deshalb, weil sich dort im „Hohen Feld nach Eschborn" eine Flur mit dem Namen „Auf den Kreuzen" befindet, die nach Adalbert Vollert 1880 „Hinterm Kreuz" hieß.

Es gibt nur eine Quelle, wo die Anzahl der Kreuze angegeben wird. Leider können wir ihr aber nicht glauben. Der Quelle schon. Nicht aber der Zahl. Es ist die in den Jahren 1869-70 hergestellte Katasterkarte der „Gemarkung Eschborn". Der Flurname, dem unsere Denkmalgruppe Pate stand, heißt: „An den 13 Steinen". Steinkreuznester mit bis zu 9 Steinmalen sind zwar bekannt, aber keines mit der stattlichen Zahl 13. In unserem Falle müssen wir aber davon ausgehen, auch wenn es welche mit dieser Anzahl gab, daß es sich um eine Verschreibung des Geometers handelt und die Eintragung „An den 3 Steinen" lauten muß!

Die Aufnahme aus Hanny Frankes Nachlaß zeigt die Flurdenkmalgruppe an einem Hochsommertag im Jahre 1929. Im Hintergrund das noch von Hand gemähte, m Garben gebundene und zu Haufen zusammengestellte Korn. (Foto Hanny-Franke-Sammlung der Stadt Eschborn)

Straßen, d. h. Straßenkreuzungen und Wegegabelungen, waren schon immer Knotenpunkte des Verkehrs und deshalb schon in frühester Zeit bevorzugte Standorte für Mahnmale aller Art. Unsere Altvorderen begnügten sich nicht damit, die Male, die gesehen werden sollten, irgendwohin zu setzen, und suchten solche Stellen in ihrer Gemarkung, an denen viele Menschen vorbeikamen, und dies waren nun einmal die Straßenkreuzungen und die Wegegabelungen. Denn die Gedenk- oder Sühnemale sollten ja die Vorübergehenden an den Zweck der Setzung erinnern oder sie zum Gedenken an das Ereignis zu einem kurzen Verweilen auffordern.

Was liegt auf der Suche nach urkundlich nachweisbaren Erwähnungen eines solchen in der Landschaft markanten Bezugspunktes näher, als auf Landkarten nach ihm zu forschen? Auch unser Flurdenkmal „zu den crutzen" stand nördlich eines alten Verbindungsweges zwischen Rhein und Wetterau, der von den Römern zu einer für sie strategisch wichtigen Militärstraße, die ihren rechtsrheinischen Brückenkopf Mainz-Kastell mit Nida, dem Hauptort ihrer „Civitas Taunensium", verband ausgebaut wurde, und der nach der fränkischen Landnahme eine der Urmarksgrenzen unserer Heimat bildete. Die frühere Heerstraße hatte im Reich der Franken kaum noch Bedeutung. In den Eschborner Güterverzeichnissen wird sie öfters als „Zeil" erwähnt und erhielt im 19. Jahrhundert aus bisher noch nicht geklärter Ursache den Namen Elisabethenstraße. Seit 1933 ist sie zum größten Teil von der Autobahn Frankfurt-Wiesbaden überbaut und auf der Eschborner Gemarkung als Feldweg von der Unterführung der Eschborner/Sossenheimer Straße an der Deutschen Bank vorbeiziehend zur S-Bahn-Haltestelle Eschborn-Süd und von dort durch die Furt des Westerbaches bis zur Rödelheimer Straße noch intakt. An dieser geschichtlichen Straße, wo einer der vielen Wege, die sie in früher Zeit kreuzten, mündete, stand unsere Denkmalgruppe. Aber nicht, wie angenommen wird, etwa 100 Meter östlich der Eschborner/Sossenheimer Straße, sondern, wie aus dem auf Seite 24 abgebildeten Ausschnitt aus der „Militärischen Situationskarte" von 1800 - der „Haas'schen Karte" - ersichtlich ist, genau an der Stelle, wo der von dem im Mittelalter ausgegangenen Ort Breitenloch kommende Weg die „Zeil" kreuzte, zeigt die Karte den Standort unserer Denkmalgruppe „zu den crutzen" in Form eines Kreuzes als Bezugspunkt in dieser Landschaft an.

Diese korrekte Aussage ist aber für uns mit mehreren Fragezeichen verbunden. Es stellt sich nämlich die Frage, warum die alten Eschborner die Stelle, wo der in den Güterverzeichnissen als „breidenloher" bezeichnete Weg die „Zeil" kreuzte, wählten und nicht die von unserem heutigen Standpunkt gesehene Eschborner/Sossenheimer Straße. Dies kann einerseits daran liegen, daß zur Zeit der Setzung des ersten Males dieser Weg der ältere, wichtigere bzw. der meistbegangene war. Andererseits müssen wir vielleicht auch davon ausgehen, daß es den letzteren noch nicht gab. Und wenn wir davon ausgehen, daß man eine Inschrift, die den Vorübergehenden etwas mitteilen soll, nur auf der dem Wege zugewandten Seite anbringt, dann war die Vorderseite des Steinmals nicht der alten römischen Straße, sondern der zur Zeit der Setzung wichtigeren „Diefenwegen" zugewandt und die Zeichen befanden sich nicht, wie vielfach angenommen, auf der Rückseite, sondern auf der Vorderseite des Steinkreuzes.

Um die Jahrhundertwende wurden die Felder der Eschborner Gemarkung und die der Nachbargemeinden konsolidiert, d. h., die kleinen, durch Teilungen im Laufe der Jahrhunderte entstandenen Parzellen wurden wieder zusammengelegt. Es fand, wie es anders heißt, eine „Flurbereinigung" statt. Alte, nicht mehr benötigte Wege wurden aufgehoben und neue, schnurgerade angelegt. Der Ausschnitt aus der Topographischen Karte von 1906, Blatt 3371, Höchst, auf Seite 25 zeigt uns diese neue „bereinigte" Situation. Verschwunden sind die Straßen Frankfurt-Köln und die nach Friedberg, der „alte Höchster" und der „breydenloher" Weg und mit ihnen noch so manch anderer. Geblieben und vom Geometer und Kartenzeichner als wichtiger und für die Eschborner Gemarkung charakteristischer Bezugspunkt erkannt worden ist unser Flurdenkmal „zu den crutzen", das auch auf dieser Karte in Form eines Kreuzes zu sehen ist.

Als „Zeugen aus früher Zeit" sollen noch fünf Fotos von unserem Flurdenkmal genannt werden. Zwei von ihnen werden im Stadtarchiv Frankfurt aufbewahrt. Das eine - die Abbildung auf Seite 26 - zeigt die Steinmale in der Richtung von West nach Ost und das andere - die Abbildung auf Seite 27 - von Ost nach West. Die Aufnahmen, von denen wir annehmen können, daß beide von demselben, uns nicht bekannten Fotografen an einem Herbstnachmittag um 1910 aufgenommen wurden, sind leider nicht von bester Qualität. Den Eindruck von einer tristen, grauen Landschaft und der Vergessenheit anheimgefallenen Steinmalen, der einem beim Betrachten der Bilder unwillkürlich befällt, wird durch die Unschärfe der Aufnahmen hervorgerufen. Oder sollten die Bilder diesen Eindruck erwecken?

Die Abbildung zeigt die Flurdenkmalgruppe, wie sie Hanny Franke neben der im Vordergrund sichtbaren, zum „gemeinen Feldweg degradierten Straße der römischen Legionen" sah, die „still und einsam, von Grasnarben überzogen, blauer Wegwart an ihrem Rande, zwischen Getreide- und Kartoffelfeldern" dahinzog.

Die dritte Aufnahme wurde in der zwanziger Jahren von dem Sossenheimer Fotografen Bernhard Ott gemacht. Es ist eine kolorierte Schwarzweißaufnahme. Leider kann die unfarbige Reproduktion, wie der Druck auf Seite 29 zeigt, die farbige Abendstimmung der kolorierten Originalaufnahme tonwertmäßig nicht wiedergeben, so daß die Aussagekraft des Bildes etwas verloren hat.

Aber trotz dieser qualitativen Mängel, die den Aussagewert der Bilder für uns heute auf keinen Fall schmälern können, dürfen wir uns über ihr Vorhandensein freuen. In erster Linie über ihren dokumentarischen Wert und daß es in jener Zeit, in der Fotoaufnahmen noch einen Seltenheitswert hatten, jemanden gab, der sich für unser Flurdenkmal „zu den crutzen" interessierte oder sich von ihm angesprochen fühlte und Aufnahmen machte.

Auch die zwei Aufnahmen von der Instruktionstafel, die neben dem „Bonifatiuskreuz" im Foyer des Eschborner Rathauses hängt, sind „Zeugen aus früherer Zeit". Sie stammen aus Hanny Frankes Nachlaß. Beide Abbildungen wurden an einem Hochsommertag aufgenommen. Im Jahre 1927, die auf Seite 30 und 1929, die auf Seite 32. Zeugen sind auch alle Bilder von Hanny Franke, die die „drei alten Steinmale an der Elisabethenstraße" zum Inhalt haben.

Anmerkung: alle Seitenangaben beziehen sich auf das Werk, das hier in Auszügen vorgestellt wird. Alle Quellennachweise befinden sich gleichfalls im Original.